Schinznach informiert zur Begleichung der Steuern 2021
Wie die Gemeinde Schinznach informiert, müssen die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2021 bis zum 31. Oktober 2021 beglichen werden.

Im September haben die Steuerpflichtigen die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres 2021 erhalten. Es wird angezeigt, welchen Betrag Steuerpflichtige bereits bezahlt haben oder ob dem Konto einer gutgeschrieben wurde.
Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2021 zu begleichen. Ab dem 1. November 2021 werden Verzugszinsen erhoben und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.
Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2021 nicht möglich, ist die Abteilung Steuern die Ansprechpartnerin für Lösungen. Für die Begleichung der Steuern 2021 soll nur der dafür zugestellte Einzahlungsschein verwendet werden.