Wie die Gemeinde Mellingen angibt, erhalten Bürger im September 2023 eine Übersicht der gezahlten Steuern. Die Restbeträge sind bis 31. Oktober 2023 fällig.
Der Zeitturm und das Lenzburgertor in Mellingen.
Der Zeitturm und das Lenzburgertor in Mellingen. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Im September 2023 erhalten alle Steuerzahler die Verfallanzeige für die provisorische Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres.

Es wird angezeigt, was bereits bezahlt oder dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist bis zum 31. Oktober 2023 zu begleichen.

Offene Steuern werden im November 2023 gemahnt.

Es ist zu beachten, dass ab dem 1. November 2023 auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5 Prozent berechnet wird.

Zahlungsausstand und Gebühren

Besteht im Januar 2024 noch immer ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Zusätzlich ist zu beachten, dass aufgrund des Kantonalen Steuergesetzes auf Verwaltungshandlungen Gebühren von 35 Franken auf die erste Mahnung Steuererklärung erhoben werden.

Ebenfalls werden die Gebühren von 50 Franken für die zweite Mahnung Steuererklärung, 35 Franken für die Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv) sowie 100 Franken für die Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv) erhoben.

Sollte der provisorische Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, dann kann dies (am besten gleich bei Erhalt der provisorischen Rechnung) schriftlich der Abteilung Steuern mitgeteilt werden, unter Angabe des zu erwartenden steuerbaren Einkommens und Vermögens.

Steueranpassungen und Rückerstattungen

Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst.

Zu viel bezahlte Steuern werden erst mit der definitiven Steuerveranlagung inklusive Zins zurückbezahlt oder an eine andere offene Steuerforderung angerechnet.

Der Voraus- beziehungsweise Überzahlungszins ist im Jahr 2023 neu 0,3 Prozent.

Sollte eine Schlusszahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2023 nicht möglich sein, kann sich die Bevölkerung mit einem Zahlungsvorschlag an die Abteilung Finanzen wenden.

Wichtige Information zur Steuerzahlung 2023

Die Bevölkerung wird gebeten, für die Bezahlung der Steuern 2023 nur den dafür abgegebenen Einzahlungsschein zu verwenden.

Die Gemeinde dankt für die Überweisung der Kantons- und Gemeindesteuern 2023 bis zum 31. Oktober 2023.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenMellingenSteuern