Mellingen

Mellingen AG: «Wheelie» geht schief – Lenker (19) verletzt sich

Kantonspolizei Aargau
Kantonspolizei Aargau

Brugg,

Beim unnötigen Fahren auf dem Hinterrad stürzte ein Motorrad-Neulenker in Mellingen AG und verletzte sich mittelschwer.

Mellingen AG
Mellingen AG: Bei Motorrad-Sturz verletzt. - Kapo AG

In Mellingen war es ein 19-Jähriger, der am Mittwoch, 27. Mai 2026, um 14.45 Uhr auf der Stetterstrasse in Richtung Stetten unterwegs war. Auf dieser Ausserortsstrecke beschleunigte er seine 500 ccm-Enduro-Maschine und hob das Vorderrad an, um auf dem Hinterrad fahrend zu balancieren. Bei diesem als «Wheelie» bekannten Kunststück verlor er jedoch die Kontrolle über die KTM und stürzte.

Eine Ambulanz brachte den jungen Mann ins Spital. Nach ersten Angaben erlitt er einen offenen Beinbruch und musste operiert werden.

Noch konnte die Kantonspolizei den Neulenker nicht näher befragen. Sie wird ihn an die Staatsanwaltschaft verzeigen und ihm den Führerausweis auf Probe vorläufig abnehmen.

Mit Rennmotorrad auf Parkplatz gestürzt

Er sei mit dem Velo gestürzt, erklärte der Mann dem Rettungsdienst, der am Mittwochabend, kurz nach 20.30 Uhr zum Hetex-Areal nach Niederlenz aufgeboten worden war. Während ein Fahrrad fehlte, wies der 33-Jährige Schürfwunden an Armen und Beinen auf. Im Widerspruch zu den knappen Aussagen des Verletzten standen auch Reifen- und Schleifspuren, die zum Eingang der angrenzenden Aldi-Filiale führten. Dort zeugten verschobenen Paletten und beschädigte Waren von einer wuchtigen Kollision.

Später im Spital gab der Mann schliesslich zu, nicht mit dem Velo, sondern mit einem Motorrad gestürzt zu sein. Er habe zuvor daran gearbeitet und sei auf der folgenden Probefahrt auf dem Areal verunfallt. Die Kantonspolizei fand die nicht eingelöste Rennmaschine beschädigt in der nahen Werkstatt des Verunfallten. Sie verzeigte den 33-Jährigen an die Staatsanwaltschaft und nahm ihm den Führerausweis ab.

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Kommentare

User #3082 (nicht angemeldet)

Solche Wheelie-Aktionen habe ich schon öfter gesehen und bin immer aufs Neue verwundert, wie man solche Aktionen auf öffentlichen Strassen macht, die im Falle eines Sturzes auch unschuldigen Verkehrsteilnehmenden schaden können. Solche Wheelie´s sollten diejenigen nur auf solchen Strassen oder Plätzen ausüben, wo niemand anderes gefährdet wird. Auf öffentlichen Strassen hat man sich strikt an die Verkehrsregeln zu halten, die auch beinhalten, dass man als Verkehrsteilnehmer verpflichtet ist, seinen Beitrag zur Sicherheit zu leisten.

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