Die Hundetaxe 2023/2024 in Mägenwil wird ab Mai fällig
Wie die Gemeinde Mägenwil mitteilt, werden am 1. Mai 2023 die Hundetaxen für 2023/2024 fällig. Änderungen in der Hundehaltung sind umgehend mitzuteilen.

Am 1. Mai 2023 werden die Hundetaxen für 2023/2024 fällig.
Für bereits bei der Gemeinde registrierte Hunde werden die durch den Regierungsrat festgelegten Taxen von 120 Franken pro Hund für die Periode 2023/2024 per Rechnung eingefordert.
Die Rechnungsstellung ist aufgrund der bei der Gemeindekanzlei geführten und mit der Amicus-Datenbank abgeglichenen Hundeliste bereits erfolgt.
Personen, welche die Hundehaltung seit der letzten Registrierung aufgegeben haben, werden gebeten, dies der Gemeindekanzlei umgehend, falls nicht bereits erledigt, telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen und den Todesfall oder Halterwechsel des Hundes zusätzlich in der Amicus-Datenbank zu mutieren.
Hundetaxe-Befreiung mit Nachweis
Für Hunde (beispielsweise Blindenführhunde, Diensthunde im Einsatz), welche von der Hundetaxe befreit sind, ist der entsprechende Nachweis der Gemeindekanzlei vorzulegen, andernfalls muss die volle Taxe entrichtet werden.
Hunde von Angehörigen privater Sicherheitsdienste sowie Sanitätshunde sind nicht von der Hundetaxe befreit. Für diese Hunde ist die volle Hundetaxe zu bezahlen.
Neuregistrierung Hundehaltung
Gestützt auf Paragraph 7 des Hundegesetzes vom 1. Mai 2012 (HuG) sind alle Hunde im Alter ab drei Monaten bei der Gemeindekanzlei anzumelden.
Ersthundehalter haben sich neu via Gemeindekanzlei in der Amicus-Datenbank registrieren zu lassen.
Hundehalter, welche ihren Hund noch nicht gemeldet haben, werden gebeten, dies bis spätestens 30. April 2023 bei der Gemeindekanzlei nachzuholen und die anfallenden Hundetaxen bar zu entrichten.
Wer nach dem 1. Juni 2023 einen Hund anschafft, wird gebeten, die Registrierung für Hunde ab drei Monaten umgehend bei der Gemeindekanzlei vorzunehmen.