Lupfiger werden an das Begleichen der Steuern erinnert
Wie die Gemeinde Lupfig berichtet, sind die Steuern zur Vermeidung von Mahngebühren und Verzugszinsen bis 31. Oktober 2022 zu begleichen.

Am 23. September 2022 werden die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2022 verschickt. Darauf ist ersichtlich, welche Summe bereits bezahlt oder dem Konto gutgeschrieben worden ist. Ein allfälliger Restbetrag ist bis 31. Oktober 2022 zu begleichen. Die Verfallanzeige ist keine Mahnung und daher kostenfrei.
Die offenen Steuern für 2022 werden in der Gemeinde Lupfig im November 2022 kostenpflichtig mit einer Gebühr von 35 Franken pro Mahnung gemahnt. Besteht im Januar 2023 noch ein Ausstand, kann die provisorische Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Auch dies ist seit 2019 kostenpflichtig mit 100 Franken pro Betreibung.
Bei Zahlungsschwierigkeiten werden die Einwohner gebeten, mit der Abteilung Finanzen Kontakt aufzunehmen. Ab 1. November 2022 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,10 Prozent erhoben.
Anpassungen der provisorischen Steuerrechnung können bei grösseren begründeten Abweichungen bei der Abteilung Steuern beantragt werden.