Broc FR: E-Trottinett schafft 127 km/h – beschlagnahmt

    Kantonspolizei Freiburg
    Kantonspolizei Freiburg

    Broc,

    Am Sonntagabend wurde in Broc FR ein E-Trottinett kontrolliert, dass mit 127 km/h sechsmal so schnell wie erlaubt war. Das Trottinett wurde sichergestellt.

    e-trotti
    Ein Mann fährt ein E-Trottinett (Symbolbild) - keystone

    Am Sonntag, gegen 20.10 Uhr, fiel die Aufmerksamkeit der Beamten der Kantonspolizei Freiburg bei einer Verkehrskontrolle in Châtel-sur-Montsalvens, auf eine Person, die mit einem E-Trottinett unterwegs war und beim Anblick der Polizei gewendet hatte.

    Trotz Blaulicht und Sirene hielt der Trottinett-Fahrer nicht an und fuhr weiter. Das Polizeidispositiv ermöglichte die Anhaltung des Fahrers in Broc. Es handelt sich um einen 58-jährigen, in der Region wohnhaften Mann.

    2'000 Watt statt 500 Watt

    Die Kontrolle des Trottinetts ergab, dass der Motor zu leistungsstark war, zwei Motoren mit je 2'000 Watt statt der zulässigen Gesamtleistung von 500 Watt.

    Bei den Messungen stellte sich heraus, dass das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von bis zu 127 km/h erreichen konnte, also etwa sechs Mal mehr als die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Das Trottinett wurde beschlagnahmt, und der Fahrer wird bei der zuständigen Behörde angezeigt.

    Wie benutzt man ein E-Trottinett im öffentlichen Raum richtig?

    Das E-Trottinett ist einem Leicht-Motorrad gleichgestellt und muss im Allgemeinen denselben Regeln folgen wie ein Fahrrad (auf dem Radstreifen, dem Radweg oder am rechten Fahrbahnrand fahren, niemals auf dem Trottoir).

    trottinett tretroller
    E-Trottinett. (Symbolbild) - sda

    Seine Geschwindigkeit ist auf 20km/h begrenzt. Das Tragen eines Helms und heller Kleidung wird empfohlen. Die Verwendung einer ständigen Beleuchtung hinten und vorne ist vorgeschrieben.

    Welchen Führerausweis muss man besitzen?

    Ein Führerausweis der Kategorie M oder G ist obligatorisch, 14 bis 16 Jahre. Vor dem Alter von 14 Jahren ist das Fahren verboten. Ab 16 Jahren ist ein Führerausweis nicht mehr erforderlich.

    Kommentare

    User #4376 (nicht angemeldet)

    Er ist alt geworden aber leider nichts dazu gelernt...;-))

    User #2790 (nicht angemeldet)

    Hoffentlich kommt hier auch das Raserdelikt zum zuge.

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