Diverse Schnellfahrer im Kanton St. Gallen gestoppt und verzeigt
Zwischen Freitagnachmittag und Sonntagnacht wurden im Kanton 13 Schnellfahrer bei Geschwindigkeitskontrollen erfasst. Sie wurden verzeigt.

Zwischen Freitagnachmittag und Sonntagnacht hat die Kantonspolizei St.Gallen an unterschiedlichen Standorten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
13 Personen waren mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, wobei einer der Gebüssten zweimal an derselben Stelle gemessen wurde. Fünf Personen mussten ihren Führerausweis auf der Stelle abgeben.
Führerausweisentzüge wegen überhöhter Geschwindigkeit
In Zuzwil und Laupen, erlaubt 80 km/h, wurden ein 33-jähriger Autofahrer mit 137 km/h und ein 41-jähriger Autofahrer mit 107 km/h gemessen. Dem 33-jährigen Mann wurde der Führerausweis abgenommen.
Auf der Autobahn A23, Höhe Mörschwil, Fahrtrichtung Mörschwil-Arbon, erlaubt 100 km/h, wurde ein 21-jähriger Autofahrer mit 153 km/h und ein 59-jähriger Autofahrer mit 140 km/h gemessen. Auch dem 21-jährigen Autofahrer wurde der Führerausweis abgenommen.
Drei Motorradfahrer in Ricken erfasst
In Ricken, auf der Rapperswilerstrasse, Höhe Eggweid, erlaubt 80 km/h, wurde ein 28-jähriger Autofahrer mit 116 km/h gemessen.

Ebenfalls in Ricken, jedoch auf der Uznacherstrasse, erlaubt 80 km/h, wurden ein 26-jähriger Motorradfahrer mit 110 km/h, ein 54-jähriger Motorradfahrer mit 112 km/h und ein 35-jähriger Motorradfahrer mit 128 km/h gemessen. Letzterem wurde der Führerausweis abgenommen.
Auf der gleichen Strecke wurden zudem ein 24-jähriger Autofahrer mit 111 km/h und ein 21-jähriger Autofahrer mit 129 km/h gemessen. Auch der 21-Jährige musste den Führerausweis abgeben.
Die Schnellfahrer wurden zur Anzeige gebracht
Auf der Pfauenmoosstrasse in Berg, erlaubt 80 km/h, wurde ein 43-jähriger Autofahrer mit 111 km/h gemessen.
In Wil, auf der Zürcherstasse, erlaubt 50 km/h, wurde ein 24-jähriger Autofahrer mit 93 km/h und ein 36-jähriger Autofahrer mit 72 km/h und 77 km/h.
Dem 24-Jährigen wurde der Führerausweis abgenommen. Die Verkehrsteilnehmenden werden durch die Kantonspolizei St.Gallen verzeigt.








