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Wegen Waldbrandgefahr: Verbot für Feuer und Feuerwerk

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Oberwallis,

In der Stadtgemeinde Brig-Glis besteht wegen grosser Waldbrandgefahr ein Feuer- und Feuerwerksverbot im gesamten Stadtgebiet – auch über den 1. August.

Das Stockalperschloss in Brig-Glis.
Das Stockalperschloss in Brig-Glis. - Keystone

Wie die Stadtgemeinde Brig-Glis berichtet, gilt aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der aktuell grossen Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5) ein striktes Feuerwerksverbot und Feuerverbot im gesamten Stadtgebiet. Dies betrifft insbesondere auch die Feierlichkeiten rund um den Schweizerischen Nationalfeiertag am 31. Juli und 1. August.

Gesperrt sind bis auf Weiteres ausserdem die offiziellen Feuerstellen. Die aktuelle Witterungslage führt dazu, dass bereits brennende Streichhölzer, Funken eines Grillfeuers oder Blitzschläge mit hoher Wahrscheinlichkeit Brände auslösen können.

Die Ausbreitungsgeschwindigkeit eines allfälligen Feuers ist derzeit äusserst hoch, was eine ernsthafte Gefahr darstellt.

Sicherheitsmassnahme wegen Brandgefahr

Die Stadtgemeinde Brig-Glis bittet die Bevölkerung sowie Gäste um Verständnis und um die Einhaltung des Feuerwerks- und Feuerverbots. Das Verbot dient dem Schutz aller und ist eine präventive Massnahme zur Verhinderung von Wald- und Flurbränden.

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