Massnahmen in Eggenwil

Vergangenen Montag, 16. März, hat der Bundesrat die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz erklärt und diverse einschneidende Massnahmen beschlossen.

Coronavirus
Coronavirus - Keystone

Zu den wichtigsten bisher verfügten Massnahmen gehören die Aussetzung des Schulunterrichts, die Schliessung von Verkaufsläden, welche zur Deckung des alltäglichen Lebensbedarfs nicht zwingend notwendig sind, das Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie weitgehende Weisungen an die Gesundheitseinrichtungen.

Seit Dienstagnachmittag appelliert der Bundesrat eindringlich an die Bevölkerung: «Bleiben Sie zu Hause, insbesondere, wenn Sie alt oder krank sind. Es sei denn, Sie müssen zur Arbeit gehen und können nicht von zu Hause aus arbeiten; es sei denn, Sie müssen zum Arzt oder zur Apotheke gehen; es sei denn, Sie müssen Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen. Der Bundesrat und die Schweiz zählen auf Sie!»

Die auf kommunaler Stufe durch den Gemeinderat angeordneten lokalen Massnahmen konnten inzwischen zielgerichtet und erfolgreich umgesetzt werden. Die 75 Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule Eggenwil haben – wie in der vorbereiteten Pandemie- und Betriebssicherheitsplanung der Gemeinde vorgesehen – bereits am Morgen des ersten Tags der Schulschliessung von den Lehrpersonen Unterrichtsmaterialien und Instruktionen erhalten.

Schüler durch ihre Eltern oder anderweitig betreut

Das schulische Betreuungsangebot wurde zu Beginn der Woche von sechs Familien beziehungsweise zehn Kindern in Anspruch genommen. Gegenwärtig werden alle Schülerinnen und Schüler durch ihre Eltern oder anderweitig betreut. Dies kann sich allerdings auch wieder ändern; im Bedarfsfall wird die schulische Notbetreuung weiterhin angeboten.

Ebenso reibungslos hat die temporäre Übernahme der in die Gemeindeverwaltung integrierten Postagentur Eggenwil durch die Poststelle Bremgarten AG 1 an der Zürcherstrasse 6 funktioniert. Die am Montagabend erfolgte grundsätzliche Schliessung des Schalters im Gemeindehaus respektive die Beschränkung des persönlichen Kundenkontakts auf wichtige und unaufschiebbare Anliegen wurde bislang von nahezu ausnahmslos allen Bürgerinnen und Bürgern anstandslos akzeptiert.

Im Verlauf dieser Woche gab es naturgemäss unzählige Fragen und Anliegen aus der Bevölkerung, von Gewerbetreibenden und anderweitigen Betrieben. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat heute Nachmittag die präzisierenden Erläuterungen zur wiederholt revidierten Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) des Bundesrats erneut aktualisiert.

Regierungsrat plant Massnahmen für stark betroffene Unternehmen

Die Antworten auf zahlreiche Fragen zum Verbot für Veranstaltungen und Betriebe sowie das soeben aufgeschaltete Video «Coronavirus – Die Lage ist ernst!», welches schnell und einfach erklärt, für welche Tätigkeiten man das Haus noch verlassen kann und was man besser nicht mehr tut, finden sich auf der Homepage des BAG.

Der Regierungsrat plant Massnahmen, um die von der Coronavirus-Pandemie besonders stark betroffenen Unternehmen und Gewerbebetriebe (KMU, Gastro-, Handels-und Handwerksbetriebe, Kulturschaffende usw.) mit Soforthilfe zu unterstützen. Über die konkrete Ausgestaltung soll unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Beschlüsse des Bundesrats in einer Woche entschieden werden.

In Anbetracht der gegebenen Situation ist mit einer Zunahme von Sozialhilfegesuchen zu rechnen. Dies einerseits durch Personen, die bisher im Stundenlohn angestellt waren oder selbstständig erwerbend sind und nun aufgrund der Massnahmen keine Arbeit beziehungsweise kein oder ein ungenügendes Einkommen erzielen.

Die Sozialdienste sollen einen Notbetrieb aufrechterhalten

Andererseits können zunehmend Personen bedürftig werden, deren Anspruch auf prioritär geltend zu machende Leistungen aufgrund der aktuellen Lage nicht mehr detailliert geprüft werden kann (beispielsweise Personen, deren Anspruch auf Alimentenbevorschussung aufgrund der ausserordentlichen Lage nicht abschliessend geprüft werden kann). Um die materielle Grundsicherung für die Klientinnen und Klienten sicherzustellen, sollen die Sozialdienste einen Notbetrieb aufrechterhalten.

Erfreulicherweise haben sich bis zur Stunde 15 Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Eggenwil gemeldet, die bei der Unterstützung von besonders gefährdeten Personen (Menschen ab 65 Jahren oder mit bestehender Vorerkrankung) helfen möchten.

Kommentare

Weiterlesen

Bus Zollikon Ampel
35 Interaktionen
«Sass am Fenster»
f
1’065 Interaktionen
«Druckwellen»

MEHR AUS LENZBURG

Rupperswil
Andreas Glarner
212 Interaktionen
Irrglaube
Wohlen