Wie die Gemeinde Bellikon berichtet, werden Hundehalter gebeten, die Hunde im Wald an der Leine zu führen und den Hundekot ordnungsgemäss zu beseitigen.
Dorfstrasse in Bellikon (AG).
Dorfstrasse in Bellikon (AG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Aufgrund von vermehrten Rückmeldungen aus der Bevölkerung möchte die Gemeinde die Hundehalter auf die Aufnahmepflicht des Hundekotes und die Leinenpflicht aufmerksam machen.

Vom 1. April bis 31. Juli sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen (Paragraf 21 der Jagdverordnung des Kantons Aargau).

In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht und bei funktionierendem Rückruf ohne Leine geführt werden.

Für Jagd- und Polizeihunde im Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.

Sauberkeit und Sicherheit im Dorf

Die Gemeinde bedankt sich bei denjenigen Hundehaltern, die ihren Pflichten immer und selbstverständlich nachkommen. Sie bilden die grosse Mehrheit aller Hundehalter.

Die anderen Hundehalter sind aufgerufen, sich wie alle an die Regeln zu halten und ihren Beitrag zur Sauberkeit und Sicherheit im Dorf zu leisten.

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