Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel
Wie die Stadt Biel berichtet, sollen die neuen Bestimmungen zur Anpassung der baurechtlichen Grundordnung führen und den Energiekonsum von Neubauten reduzieren.

Der Gemeinderat hat vom Stand des Planungsverfahrens zur Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel betreffend Energiebestimmungen Kenntnis genommen.
Diese Teiländerung wurde 2020 gestartet. Sie beinhaltet eine Anpassung der baurechtlichen Grundordnung mit dem Ziel, den Energiekonsum von Neubauten zu reduzieren und nachhaltiger zu gestalten.
Die zwischen 2020 und 2022 durchgeführte Revision der kantonalen Energiegesetzgebung hat direkte Auswirkungen auf diese Vorlage.
Sie wurde daher den neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst. In den kommenden Wochen findet die öffentliche Auflage statt.
Der Erlass einer Anschlusspflicht an Fernwärmeverbünde wird geprüft
Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, dass in einem separaten Planungsverfahren der Erlass einer Anschlusspflicht an Fernwärmeverbünde geprüft und wo sinnvoll umgesetzt werde.
Ein konkreter Vorschlag für diese Vorlage wird im Sommer 2023 vorliegen.
Die öffentliche Auflage erfolgt in den kommenden Wochen
Der Gemeinderat hat vom Stand des Planungsverfahrens zur Anpassung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel an die neuen Begriffe und Messweisen im Bauwesen des Kantons Bern und von verschiedenen Änderungen in der Folge des öffentlichen Informations- und Mitwirkungsverfahrens sowie der kantonalen Vorprüfung Kenntnis genommen.
In den kommenden Wochen wird die öffentliche Auflage durchgeführt.