Stadt Biel plant Tarifanpassungen für Parkplatzersatzabgaben
Wie die Stadt Biel mitteilt, schlägt sie vor, das Parkplatzersatzabgaben-Reglement zu überarbeiten, um die Berechnungsgrundlage für die Ersatzabgabe anzupassen.

Bei Erstellung, Erweiterung, Umbau oder Zweckänderung von Bauten, durch welche ein Parkplatzbedarf geschaffen wird, muss durch die Bauherrschaft die nach kantonalem Recht vorgesehenen Anzahl Parkplätze errichtet werden.
Ist dies aufgrund spezieller Umstände nicht möglich, kann sie eine Befreiung von dieser Pflicht verlangen.
Für diese wird gemäss dem geltenden städtischen Recht eine Ersatzabgabe verlangt.
Diese Ersatzabgabe für Abstellplätze dient dazu, eine rechtsgleiche Behandlung zu gewährleisten.
Fairness im Parkraum
Wer weniger Abstellplätze erstellt als im Gesetz vorgeschrieben ist, soll finanziell nicht bessergestellt sein als eine Person, welche die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl Abstellplätze erstellt.
Gemäss kantonalem Recht wird die Parkplatzersatzabgabe nach dem finanziellen Vorteil bemessen, den die Bauherrschaft hat, da sie weniger Abstellplätze bauen muss als gesetzlich vorgeschrieben.
Die Berechnungsgrundlage für die Abgabe entspricht deshalb den durchschnittlichen Erstellungskosten für einen Abstellplatz.
Der Gemeinderat der Stadt Biel schlägt eine Teilrevision des Reglements über die Parkplatzersatzabgaben vor, mit dem Ziel, die Berechnungsgrundlage für die Ersatzabgabe anzupassen.
Tarifanpassungen für Wohn- und Arbeitszonen
In Zonen mit Wohnnutzung (Mischzonen) steigt diese Abgabe von 11'000 Franken pro Autoabstellplatz auf 16'000 Franken.
In Zonen ohne Wohnnutzung (Arbeitszonen) beträgt die Abgabe unverändert 11'000 Franken.
Die Parkplatzersatzabgabe für Velos und Mofas wird auf 1000 Franken pro Platz in Zonen mit und auf 400 Franken in Zonen ohne Wohnnutzung festgelegt.