Pieterlen: Mehr Kompetenz bei den Baubewilligungsverfahren
Wie die Gemeinde Pieterlen mitteilt, ist sie seit 1. Januar 2023 befugt, Baubewilligungsverfahren mit Baukosten bis 1,4 Millionen Franken zu behandeln.

Die Einwohnergemeinde Pieterlen gilt mit ihren unter 10'000 Einwohner gemäss übergeordneter Gesetzgebung im Baubereich als «kleine Gemeinde».
Kleine Gemeinden sind zuständig für die Bewilligung von Bauvorhaben mit geringem Koordinationsaufwand gemäss Artikel 9 Absatz 1 des Baubewilligungsdekrets.
Gemäss Artikel 9 Absatz 2 des Baubewilligungsdekrets (BewD) entfällt jedoch die Baubewilligungskompetenz der kleinen Gemeinden, und das Regierungsstatthalteramt ist zuständig, wenn die Baukosten eines Bauvorhabens eine Million Franken übersteigen.
Die Bausumme wurde neu auf 1,4 Millionen Franken erhöht
Das Dekret über das Baubewilligungsverfahren datiert aus dem Jahr 1994.
Die obgenannte Kostenschwelle von Artikel 9 Absatz 2 des Baubewilligungsdekrets wurde bis anhin nie an den aktuellen Baukostenindex angepasst.
Die Direktorin für Inneres und Justiz hat deshalb nun beschlossen, die Bausumme an den Baukostenindex anzupassen und per 1. Januar 2023 auf neu 1,4 Millionen Franken zu erhöhen.
Somit ist die Bauabteilung der Einwohnergemeinde Pieterlen seit 1. Januar 2023 befugt, in der Regel (Ausnahmen stehen im Artikel 8/9 des BewD) Baubewilligungsverfahren mit Baukosten bis 1,4 Millionen Franken zu behandeln.