Neues Bieler Zwischennutzungsreglement zeigt noch wenig Wirkung

In Biel haben bisher erst wenige Personen vom neuen Zwischennutzungsreglement profitieren können, welches die Stadt Anfang 2020 in Kraft setzte: Bisher sind der Stadt seit diesem Zeitpunkt erst knapp zehn Leerräume gemeldet worden.

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Stadt Biel plant den Bau neuer, gemeinnütziger Wohnungen im Geyisried-Quartier. (Archivbild) - Stadt Biel

In der Hälfte dieser Fälle haben die Stadtbehörden Platz suchenden Personen Räume vermitteln können: Das sagte am Mittwoch Gérard Wettstein, Generalsekretär der Bieler Präsidialdirektion, im Regionaljournal Bern Freiburg Wallis von Radio SRF.

Wettstein glaubt, dass sich die neue Meldepflicht erst noch in den Köpfen von Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzern festsetzen muss: «Wenn eine neue Norm eingeführt wird, braucht es eine gewisse Zeit, bis sie bei der Zielgruppe angekommen ist», sagt er.

Die Stadt Biel werde nun nochmals alle Hauseigentümer und die grösseren Liegenschaftsverwaltungen anschreiben und auf das neue Reglement hinweisen.

Dieses hatte der Bieler Stadtrat im Juni 2019 genehmigt. Im Erlass steht, dass alle länger als drei Monate leer stehenden oder unbenutzten Gewerberäumlichkeiten und alle länger als sechs Monate leer stehenden Wohnungen ab einer bestimmten Grösse der Stadt gemeldet werden müssen.

Ziel des Reglements ist «eine sinnvolle vorübergehende Nutzung leer stehender Gebäude, Räume und Flächen». Dies «in erster Linie für kulturelle oder soziale Zwecke, unter angemessener Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen». Mit dem Reglement setzte die Bieler Politik eine im Jahr 2017 eingereichte Initiative um.

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