Eine Änderung der gesetzlichen Grundlage soll mindestens den ursprünglich geplanten Median von 77 Prozent verankern, der zu höheren Einnahmen in Biel führt.
Blick in Richtung Sueden auf Biel.
Blick in Richtung Sueden auf Biel. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Mit grosser Erleichterung hat der Gemeinderat der Stadt Biel von einem Bundesgerichtsurteil Kenntnis genommen, welches einen Entscheid des Grossen Rates des Kantons Bern als bundesrechtswidrig erklärt.

Der Grosse Rat des Kantons Bern verabschiedete im März 2017 das Dekret über die allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte.

Darin ist festgehalten, dass für die Festsetzung der amtlichen Werte als Zielwert ein Median von 70 Prozent der Verkehrswerte anzustreben sei. Dieser Entscheid des Grossen Rates des Kantons Bern verstösst gegen Bundesrecht und kann somit nicht bundesrechtskonform umgesetzt werden.

Median von 77 Prozent

Aufgrund des Rechtsgleichheitsgebots ist es unzulässig, eine deutlich unter dem Marktwert liegende amtliche Bewertung von unbeweglichem Vermögen anzustreben. Die Kantone sind diesbezüglich nicht frei.

Der Gemeinderat erwartet, dass dem Grossen Rat rasch eine Änderung der gesetzlichen Grundlage unterbreitet wird, in welcher mindestens der ursprünglich geplante Median von 77 Prozent verankert ist.

Dies würde zu höheren Einnahmen beim Kanton und auch bei den Gemeinden führen.

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