In der Abstimmungsbotschaft zum Stadtberner Personalreglement sind keine Tatsachen unterdrückt worden. Zu diesem Schluss kommt Ladina Kirchen.
Stadt Bern
Stadt Bern mit dem Bundeshaus im Vordergrund. - keystone

Es wurden keine Tatsachen unterschlagen in der Abstimmungsbotschaft zum Personalreglement der Stadt Bern. Zu diesem Schluss kommt Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen.

Sie hat eine Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen, wie sie am Montag mitteilte. Das Volk hatte die Vorlage am 18. Juni mit 57,6 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.

Die drei Beschwerdeführer störten sich insbesondere an einer Änderung, die der Stadtrat am Text in der Botschaft vorgenommen hatte. Das Parlament strich das Beispiel, dass bei einer Teuerung von 2,5 Prozent dies finanzielle Auswirkungen von 8,25 Millionen Franken hat.

Die Beschwerdeführer waren der Ansicht, dass die Nennung des Betrags dem Stimmvolk das Risiko bei der Annahme der Vorlage aufzeigen soll. Gerügt wurde daher die Unterdrückung von Tatsachen.

Kostenkonsequenz transparent dargestellt

Der Stadtrat formulierte es so: Bei einem Teuerungsausgleich von beispielsweise einem Prozent würden Kosten von jährlich 3,3 Millionen Franken anfallen.

Auch so sei die Kostenkonsequenz transparent dargestellt, befand die Statthalterin. Zudem sei das Abstimmungsergebnis deutlich ausgefallen.

Tom Berger
Tom Berger, Stadtrat Bern (FDP) - zVg

Wer die drei Beschwerdeführer sind, ist nicht bekannt. Sie handeln jedenfalls nicht im Namen des Referendumskomitees gegen das Personalreglement.

«Das Komitee hatte sich klar dagegen ausgesprochen, diese Beschwerde zu führen», sagte FDP-Stadtrat Tom Berger, Mitglied des Komitees, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

TeuerungsausgleichParlamentFrankenFDP