Stellungnahme des Bundesrats zu "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub"

Das Initiativkomitee verlangt, dass der Bund zusätzlich zur Mutterschaftsversicherung eine Vaterschaftsversicherung einrichtet. Im Obligationenrecht soll ein Anspruch auf Vaterschaftsurlaub von mindestens vier Wochen festgelegt werden.
Die Vaterschaftsentschädigung soll analog zur Mutterschaftsentschädigung in der Erwerbsersatzordnung (EO) geregelt werden. Die Volksinitiative ist Anfang August 2017 zustande gekommen.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass ein bedarfsgerechter Ausbau der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungsangebote und der Betreuungsurlaub für Eltern von schwer kranken Kindern ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen als ein Vaterschaftsurlaub. Deshalb hält er an seiner Prioritätensetzung in der Familienpolitik fest. Ausserdem hält er individuelle Lösungen in Gesamtarbeitsverträgen und auf Betriebsebene für flexibler als einen gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass neue Vorschläge für einen Leistungsausbau in der EO im Lichte laufender Gesetzesvorhaben behandelt werden müssen, damit die Finanzierung der EO auch in Zukunft gewährleistet werden kann.
Aus diesen Gründen spricht sich der Bundesrat gegen den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub aus.