Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen muss sich mit der Stadtberner Initiative für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr befassen: Das Initiativkomitee hat Beschwerde gegen die Ungültigerklärung eingereicht. Das teilten die Initianten am Montag mit.
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Ein Bus von Bernmobil (Symbolbild). - Nau

Die Berner Stadtregierung hatte das Volksbegehren für ungültig erklärt, weil es nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar sei. Die Bundesverfassung schreibe vor, dass die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die Nutzerinnen und Nutzer zu bezahlen seien.

Anders sieht es das Initiativkomitee. Die entsprechende Bestimmung in der Verfassung beziehe sich auf die nationale und regionale Bahninfrastruktur. Sie sage nichts aus zur Preisgestaltung im lokalen öffentlichen Verkehr.

Eingereicht worden war das Volksbegehren von der Partei der Arbeit (PdA) und der Kommunistischen Jugend. Sie fordern, dass der öffentliche, nicht touristische Verkehr in der Stadt Bern für alle Benutzerinnen und Benutzer künftig kostenlos sein soll.

In der Stadt Zürich war eine ähnlich lautende Initiative von den Urhebern zurückgezogen worden, nachdem die Exekutive dem Parlament die Ungültigkeitserklärung beantragt hatte. Im Kanton Waadt wurde vorletzte Woche eine Initiative für einen kostenlosen öffentlichen Verkehr eingereicht.

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