Anfang 2021 tritt in der Stadt Bern ein neues Reglement für Kindertagesstätten in Kraft. Das neue Kita-Reglement bringt Änderungen bei der Finanzierung mit sich.
Kindertagesstätte
An einer Garderobe in einer Kindertagesstätte hängen Winterjacken von Kindern. (Symbolbild) - Keystone

Durch die Aufhebung der Tarifobergrenze müssen besonders Eltern von Kindern unter einem Jahr mit höheren Tarifen rechnen, wie der Gemeinderat am Donnerstag mitteilte.

Zur Abfederung der Mehrkosten hat der Stadtrat einen Zuschlag für Säuglinge beschlossen, der abhängig vom Einkommen berechnet wird.

Wie bisher sollen auch Eltern mit einem minimalen Betreuungsbedarf in den Genuss eines Betreuungsgutscheins kommen. Zudem können sich alle Eltern, gegenüber dem tatsächlich ausgewiesenen Anspruch, maximal einen zusätzlichen Tag pro Woche vergünstigen lassen.

Eltern werden mit dem neuen Reglement auch ehrenamtliche und freiwillige Arbeit für die Bemessung eines Betreuungsgutscheins geltend machen können. Sie hat den gleichen Stellenwert wie Erwerbsarbeit oder eine anerkannte Ausbildung.

Ausserdem können in der Stadt Bern wohnende Eltern ihre Kinder ab 2021 mit einem Betreuungsgutschein auch in einer Kita oder bei einer Tagesfamilie in einer anderem Gemeinde im Kanton Bern vergünstigt betreuen lassen.

Ursprünglich hätten die neuen Regeln bereits per August 2020 eingeführt werden sollen. Wegen des Corona-Lockdowns verzögerte sich dies jedoch. Auf Anfang kommenden Jahres müssen nun alle Betreuungsgutscheine neu berechnet werden. Die Eltern müssen aber nur ein Gesuch einreichen, wenn sich eine Veränderung in der Kinderbetreuung ergibt.

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