Neuer Klimaschutz-Artikel kommt am 26. September vors Bernervolk

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Am 26. September stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Bern darüber ab, ob die Kantonsverfassung mit einem Klimaschutzartikel ergänzt wird. Die Kantonsregierung hat die Volksabstimmung zu diesem Artikel auf diesen Tag angesetzt, wie sie am Donnerstag mitteilte.

Kanton Bern
Fahne des Kantons Bern. (Symbolbild) - Keystone

Im März dieses Jahres verabschiedete der bernische Grosse Rat den Artikel in zweiter Lesung. Er umfasst vier Bestimmungen: Kanton und Gemeinden setzen sich aktiv für die Begrenzung der Klimaveränderung und deren nachteiliger Auswirkungen ein.

Sie leisten im Rahmen ihrer Kompetenzen den erforderlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 und stärken die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaveränderung.

Die Massnahmen zum Klimaschutz sind insgesamt auf eine Stärkung der Volkswirtschaft auszurichten sowie umwelt- und sozialverträglich auszugestalten. Sie beinhalten namentlich Instrumente der Innovations- und Technologieförderung.

Kanton und Gemeinden richten die öffentlichen Finanzflüsse insgesamt auf eine klimaneutrale und gegenüber der Klimaveränderung widerstandsfähige Entwicklung aus. Initianten des Klimaschutzartikels waren die Grünen.

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