Neuer Förderkredit für Kulturkeller in der Altstadt

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Ab 2020 gibt es neu den Kredit «Infrastrukturen der Altstadt für kulturelle Nutzung». Mit diesem Förderkredit will die Stadt Bern die lange Tradition der Kulturkeller stärken und erneuern.

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Der Nationalrat hat mit der Beratung der Bundes-Kulturbotschaft für die Jahre 2025 bis 2028 begonnen. (Symbolbild) - zVg

Die Kulturkeller in der Berner Altstadt haben eine lange Tradition und sind wichtiger Bestandteil des Berner Kulturlebens. Mit dem neuen Förderkredit will die Stadt Bern den speziellen Rahmenbedingungen und Bedürfnissen dieser Lokale Rechnung tragen und die lebendige Tradition der Kulturkeller stärken.

Gesuche einreichen können Personen, Gruppen und Organisationen, die Kulturkeller in der Altstadt betreiben. Um einen Beitrag aus dem Kredit «Infrastrukturen der Altstadt für kulturelle Nutzung» beantragen zu können, muss ein Kulturkeller seit mindestens drei Jahren in Betrieb sein und im Bereich der Bühnenkünste einen attraktiven Beitrag zur Angebotsvielfalt in der Altstadt leisten.

Mindestens 90 kulturelle Aktivitäten pro Jahr

Weitere Voraussetzungen für eine Förderberechtigung sind unter anderen, dass im jeweiligen Kulturkeller mindestens 90 kulturelle Aktivitäten pro Jahr stattfinden und dass der Keller auch anderen kulturellen Akteurinnen und Akteuren zur Verfügung stehen muss. Eingabetermin für Beitragsgesuche aus diesem Kredit ist der 2. Dezember 2019.

Der Entscheid wird bis Ende Januar 2020 mitgeteilt. Die Beiträge werden für zwei Jahre gesprochen (2020–2021).

Über die genauen Bestimmungen informiert das Merkblatt Infrastrukturen der Altstadt für kulturelle Nutzung.

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