Wegen der Energiekrise reduzieren verschiedene Wasserkraftwerke im Kanton Bern vorübergehend die Restwassermengen.
Staumauer eines Wasserkraftwerks. (Symbolbild)
Staumauer eines Wasserkraftwerks. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Bund hat Kraftwerke mit Restwasserstrecken zu diesem Vorgehen verpflichtet. So kann im Winter zusätzlicher Strom produziert werden.

Weil die Restwasserreduktion auf sieben Monate beschränkt ist, stuft der Bundesrat die Auswirkungen auf die Umwelt als vertretbar ein.

Im Vergleich zum volkswirtschaftlichen Nutzen in einer Strommangellage sei die Massnahme verhältnismässig.

Die zusätzliche Energie entspricht einem Energiebedarf von etwa 700 Haushalten

Durch die Reduktion der Restwassermengen kann im Kanton Bern rund 2,1 Gigawattstunden zusätzliche Energie produziert werden.

Dies entspricht in der Zeitperiode zwischen 1. Oktober 2022 und 30. April 2023 einem Energiebedarf von etwa 700 Haushalten.

Im Kanton Bern haben bisher vier Wasserkraftanlagen die Verordnung umgesetzt, wie die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion am Montag, 28. November 2022, mitteilte.

Es sind dies das Wasserkraftwerk Simelemoos in St. Stephan, das Wasserkraftwerk Laubegg in Boltigen, das Wasserkraftwerk Felsenau in Bern und das Wasserkraftwerk in Moutier.

Bei einigen muss die Umsetzbarkeit geprüft werden

Die Betreiber der Wasserkraftwerke Bözingen und Taubenloch (beide in Biel) sowie Tornos (in Moutier) prüfen zurzeit, ob die Bundesverordnung umsetzbar ist.

Zumindest beim Wasserkraftwerk Bözingen scheint eine Umsetzung in den kommenden Tagen denkbar.

Alle übrigen mehr als 300 Berner Wasserkraftanlagen sind von der Verordnung nicht betroffen, wie die Bau- und Verkehrsdirektion in ihrer Mitteilung schreibt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

EnergiekriseBundesratEnergieUmwelt