Coronavirus: Berner Eltern dürfen Kinder daheim unterrichten

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Der Kanton Bern entschärft im Kampf gegen das Coronavirus den Maskenstreit bei Primarschülern. Vorübergehend können Eltern von zu Hause aus unterrichten.

Coronavirus Maske
Maske gegen das Coronavirus in einer Schule. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Berner Eltern können ihre Kinder in den nächsten drei Wochen privat unterrichten.
  • Der Kanton entschärft damit den Streit um die Maskenpflicht.
  • Zuvor leisteten Eltern starken Widerstand gegen die seit Neujahr geltende Pflicht.

Berner Eltern, die nicht wollen, dass ihre jüngeren Schulkinder Masken tragen müssen, können ihre Schützlinge vorübergehend privat unterrichten. Damit entschärft der Kanton Bern den Streit um die Maskentragpflicht für Erst- bis Viertklässler.

Mit dem Anbranden der Omikron-Welle des Coronavirus müssen im Kanton Bern seit Anfang Jahr auch die jüngeren Schulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse im Unterricht Schutzmasken tragen.

Widerstand der Eltern

Manche Eltern leisten erbitterten Widerstand gegen diese Maskenpflicht. Dies führte zwangsläufig zu Diskussionen und Auseinandersetzungen mit Lehrkräften und Schulleitungen. Nun ermöglicht der Kanton den Schulen in den kommenden drei Wochen eine pragmatische Handhabung.

Eltern, die dies möchten, können ihre Kinder vorübergehend zu Hause privat unterrichten. Dazu müssen sie sich aber per Formular bei der Schulgemeinde und dem zuständigen Schulinspektorat anmelden, wie die bernische Bildungsdirektion am Donnerstag mitteilte.

Schule Maske Erkältung Coronavirus
Lüften ist wegen des Coronavirus in der Schule genauso wichtig wie das Tragen einer Maske. - AFP

Die Regelung gilt vorderhand bis Mitte Februar für Kindergartenkinder und Schulkinder von der ersten bis vierten Klasse. Die Erziehungsberechtigten übernehmen während des Privatunterrichts die Verantwortung für die Schulbildung ihrer Schützlinge.

Berner Eltern dürfen Kinder daheim unterrichten. Finden Sie das richtig?

Maskenpflicht wegen Coronavirus bis 14. Februar

Insbesondere müssen die Eltern sicherstellen, dass der Stundenplan dem Alter entsprechend gestaltet ist und sich der Unterricht am Lehrplan orientiert. Den Wechsel zurück an die Schule müssen die Erziehungsberechtigten ebenfalls rechtzeitig bei der Schulgemeinde und dem Schulinspektorat anmelden.

Die Maskentragpflicht für die Unterschüler galt ursprünglich für die ersten beiden Schulwochen im neuen Jahr, nun wurde sie bis am 14. Februar verlängert.

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