Wer seine Einkommens- und Vermögenssteuern im Voraus zahlt, bekommt vom Kanton Bern ab kommendem Jahr wieder einen Zins gutgeschrieben. Er beträgt 0,25 Prozent.
Kanton Bern
Fahne des Kantons Bern. (Symbolbild) - Keystone

Die Zinssätze für Verzugs- und Vergütungszinsen bei Rückerstattungen bleiben unverändert bei drei beziehungsweise 0,5 Prozent, wie aus einer Mitteilung der kantonalen Finanzdirektion vom Donnerstag, 1. Dezember 2022, hervorgeht.

Weil die Zinsen für Bankkonten vielerorts noch sehr tief seien, entstehe so ein Anreiz für die Bürger, Gemeinde- und Kantonssteuern voraus zu zahlen, hält die Finanzdirektion fest.

Vorauszahlung sei nur bei keinen Steuerrückständen möglich

Eine Vorauszahlung muss vor der Fälligkeit der Ratenrechnungen des laufenden Steuerjahres erfolgen.

Sie sind nur möglich, wenn die betroffenen Personen keine Steuerrückstände haben.

Die Steuerverwaltung akzeptiert Vorauszahlungen im Rahmen der mutmasslich jährlich geschuldeten Steuern.

Vorauszahlungen der direkten Bundessteuer werden im Kalenderjahr 2023 weiterhin nicht verzinst, da der Bund auf eine Erhöhung des Vorauszahlungszinssatzes verzichtet.

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