Wie der Kanton Bern mitteilt, startet am 27. März 2023 das Konsultationsverfahren zur teilrevidierten Verordnung «Leistungsangebote Tagesfamilienbetreuung».
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Die Flagge des Kantons Bern. - Keystone

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern startet am 27. März 2023 das Konsultationsverfahren zur Teilrevision der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV), das bis 19. Mai 2023 dauern wird.

Mit der Teilrevision der FKJV sollen die erforderlichen Ausführungsbestimmungen betreffend Bewilligung und Aufsicht im Bereich der Tagesfamilienbetreuung realisiert und per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden.

Ergänzend wird die Teilrevision auch dazu genutzt, gewissen Vollzugserfahrungen im Rahmen der Kindertagesstätten (Kitas) Rechnung zu tragen.

Vorbereitung auf den Start der Vernehmlassung

Im Entwurf wurden insbesondere Anpassungen an den personellen Vorgaben für die Kitas vorgenommen.

Zur Vorbereitung auf den Start der Vernehmlassung führte die Abteilung «Familie und Gesellschaft» im Amt für Integration und Soziales (AIS) für die Tagesfamilienorganisationen und delegierte Kita-Vertretende, Vertretern des Branchenverbands kibesuisse, der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD), der Organisation der Arbeitswelt Sozialer Kanton Bern (Oda Soziales) und der VPOD als Arbeitnehmervertretung gestern 23. März 2023 zwei Informationsanlässe durch.

Der Austausch verläuft sehr konstruktiv

Die Tagesfamilienorganisationen wurden über die Bewilligungsvoraussetzungen und die Anforderungen an ihre Aufsichtstätigkeit informiert.

Gleichzeitig wurden von den Beteiligten Inputs zu Umsetzungsfragen abgeholt.

Am Anlass für die Kitas wurden bestehende Fragestellungen vor allem in Sachen Personaleinsatz erörtert und über weitere mögliche Massnahmen zur Entschärfung des Fachkräftemangels diskutiert.

Seit Herbst 2022 befindet sich der Kanton im Dialog mit Vertretern der Kita-Branche. Der begonnene Austausch verläuft sehr konstruktiv und soll weitergeführt werden.

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