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    Kanton Bern: Grundbedarf steigt – neue Sozialhilferegeln ab 2027

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    Im Kanton Bern tritt die neue Sozialhilfegesetzgebung am 1. Januar 2027 in Kraft. Der Grundbedarf steigt um rund 2,5 Prozent, zudem wird die Aufsicht verstärkt.

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    Gemeindehaus (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Der Regierungsrat hat die totalrevidierte Sozialhilfeverordnung verabschiedet und setzt sie zusammen mit dem neuen Sozialhilfegesetz per 1. Januar 2027 in Kraft. Die neuen Grundlagen stärken die Aufsicht über die Sozialdienste und vereinheitlichen die Fallführung. Gleichzeitig werden die Anreize zur Integration gestärkt und der Grundbedarf an die Teuerung angepasst.

    Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) hat die neue Sozialhilfeverordnung erarbeitet. Diese gilt zusammen mit dem neuen Sozialhilfegesetz ab 1. Januar 2027. Ziel ist eine moderne Sozialhilfe, die im ganzen Kanton nach den gleichen Standards funktioniert.

    Das Gesetz hat der Grosse Rat im März 2026 verabschiedet.

    Kanton unterstützt Gemeinden bei der Aufsicht

    Die Sozialdienste der Gemeinden müssen künftig bei der Organisation und den Abläufen einheitliche Mindestanforderungen erfüllen. Bei der Zusammensetzung ihrer Fachteams erhalten sie mehr Spielraum. Die Aufsicht bleibt bei den Sozialbehörden der Gemeinden.

    Neu werden sie dabei von der Fachstelle Sozialrevisorat des Amts für Integration und Soziales der GSI unterstützt. Diese überprüft die Sozialdienste in der Regel alle fünf Jahre. Zudem wird kantonsweit schrittweise das Neue Fallführungssystem Kanton Bern (NFFS) eingeführt.

    Es steht den Sozialdiensten, den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sowie den Leistungsanbietern der Arbeitsintegration zur Verfügung. NFFS wird vom Kanton und den Gemeinden gemeinsam gesteuert.

    Höherer Grundbedarf und Anreize zur Integration

    Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt steigt um rund 2,5 Prozent. Damit gleicht der Kanton die Teuerung seit der letzten Anpassung 2024 aus.

    Nichterwerbstätige, die sich um Integration bemühen, etwa in einem Beschäftigungs- oder Qualifizierungsprogramm, können neu je nach Leistung eine Zulage von 100 bis 300 Franken pro Monat erzielen, statt wie bisher pauschal 100 Franken. Wer dank eigenem Einkommen finanziell in besseren Verhältnissen lebt, muss bezogene Sozialhilfe nicht mehr zurückzahlen. Zudem müssen Sozialhilfebeziehende neu Grundkenntnisse in Deutsch oder Französisch erwerben, mindestens auf Niveau A1. Ausnahmen gelten etwa bei Krankheit oder Behinderung.

    Übergangslösung für die Gemeinden

    Mit dem Entlastungspaket 2027 zahlt der Bund den Kantonen im Asyl- und Flüchtlingsbereich nur noch während fünf Jahren Beiträge. Dadurch würde eine hohe Zahl an Personen früher als geplant in die Zuständigkeit der kommunalen Sozialdienste wechseln. 2027 wären es insgesamt rund 5200 und 2028 rund 2100 Personen.

    Die regionalen Partner im Asylbereich betreuen diese Personen deshalb vorerst weiter, maximal bis Ende 2028. So müssen die Sozialdienste nicht innert weniger Monate ihre Strukturen ausbauen.

    Kanton und Gemeinden teilen die Mehrkosten

    Aufgrund der neuen Sozialhilfegesetzgebung wird mit einem Mehraufwand von voraussichtlich rund 17,5 Millionen Franken pro Jahr gerechnet. Kanton und Gemeinden tragen diese Kosten je zur Hälfte.

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    Kommentare

    User #2462 (nicht angemeldet)

    Grundkenntnisse Deutsch finde ich gut. Sie sollen jedoch strafen bekommen wenn sie nicht in den deutsch kurs gehen anstatt bonus fürs faul sein. Die sprache kann man ja vorher schon lernen

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