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    Kanton Bern: Gemeinden sollen Ausländern das Stimmrecht geben dürfen

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    Gemeinden im Kanton Bern sollen das Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer freiwillig einführen können. Die Kommission des Grossen Rats beantragt dies.

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    Gemeindeverwaltung (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Mit einem Vorstoss hatte der Grosse Rat den Regierungsrat beauftragt, die Grundlagen zu schaffen, dass die Gemeinden freiwillig das Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführen können. Dafür ist eine Änderung der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes notwendig. Eine Mehrheit der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) unterstützt diese Änderung.

    Die Gemeinden sollen selbst entscheiden können, ob sie das kommunale Stimmrecht auf Ausländerinnen oder Ausländer ausdehnen möchten. Dies ist jedoch an verschiedene Bedingungen geknüpft: In Frage kommen nur Ausländerinnen und Ausländer, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen, ununterbrochen seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz, seit fünf Jahren im Kanton Bern und seit drei Monaten in der jeweiligen Gemeinde wohnen.

    Mehr politische Teilhabe dient allen

    Aus Sicht der Kommissionsmehrheit stellen diese Anforderungen sicher, dass nur gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer politisch mitbestimmen können. Die Anforderungen für eine Einbürgerung seien gerade im Kanton Bern sehr hoch. Es gebe Ausländerinnen und Ausländer, die schon seit Generationen in der Schweiz lebten oder sogar hier geboren wurden, aber aus unterschiedlichen Gründen nicht eingebürgert seien, beispielsweise wegen verbotener doppelter Staatsbürgerschaft.

    Für die Kommission ist fraglich, ob Entscheide demokratisch legitimiert sind, wenn – wie in gewissen Gemeinden – ein Drittel der Bevölkerung nicht mitbestimmen kann. Mehr politische Teilhabe diene allen und könne für einen besseren Zusammenhalt der Gesellschaft sorgen. Ausserdem wäre der Kreis an Personen grösser, die sich im Milizsystem engagieren können.

    Weiter betont sie, dass sich das Stimmrecht auf Gemeindeangelegenheiten beschränken würde.

    Eine Minderheit der Kommission will auf die Vorlage nicht eintreten. Aus ihrer Sicht soll das Stimmrecht Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten bleiben.

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