Kanton Bern beseitigt Ungleichbehandlungen bei Quellensteuern

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    Im Kanton Bern sollen bisher bestehende Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen weitgehend beseitigt werden. Dies hat der Regierungsrat mit der Totalrevision der Quellensteuerverordnung beschlossen.

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    Berner Regierungsrat im Regierungszimmer im Juni 2018. - Keystone

    Demnach können zum Beispiel quellenbesteuerte Erwerbstätige mit Wohnsitz im Ausland, die mehr als 90 Prozent ihrer Einkünfte in der Schweiz erzielen, neu eine nachträgliche ordentliche Veranlagung verlangen. Dadurch werden sie gleich behandelt wie Erwerbstätige, die von Anfang an im ordentlichen Verfahren veranlagt werden.

    Die Änderungen treten am 1. Januar in Kraft, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Die Verordnung trage geänderten Bestimmungen des Steuergesetzes Rechnung, die ebenfalls am 1. Januar in Kraft treten. Darin weder wiederum Vorgaben des Bundes umgesetzt.

    Die Quellensteuer wird dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen und dem Staat abgeliefert. Davon betroffen sind Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C oder im Ausland wohnhafte Arbeitnehmer, also zum Beispiel Grenzgänger oder internationale Wochenaufenthalter.

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