Grossratskommission sagt Ja zu Einführung von Betreuungsgutscheinen
Der Kanton Bern soll die familienergänzende Kinderbetreuung künftig einheitlich mit Betreuungsgutscheinen unterstützen. Das findet nach der Kantonsregierung nun auch die Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK) des bernischen Grossen Rats.

Wie das Kantonsparlament am Donnerstag mitteilte, wird die GSoK dem Rat in der Herbstsession beantragen, das neue Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) anzunehmen. Dies mit 9 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung. In diesem Gesetz werden die Betreuungsgutscheine definitiv rechtlich verankert.
Bereits seit August 2019 können die bernischen Gemeinden Eltern Betreuungsgutscheine für Kindertagesstätten oder Tagesfamilien abgeben. Der Regierungsrat ermöglichte dies mit einer Änderung der Verordnung, welche die Angebote zur sozialen Integration regelt. Nun soll es also ein Gesetz geben.
Bereits im Jahr 2016 hatte der Kanton Bern angekündigt, dass er den Gemeinden die Einführung dieses Systems ermöglichen wolle. Der Kanton liess sich von einem Pilotversuch in der Stadt Bern überzeugen, der mehrheitlich positiv verlief.
Bei der Beratung des SLG will die GSoK verschiedene Änderungsanträge stellen. So sollen neben den Kitas möglichst rasch auch die Tagesfamilienorganisationen zentral von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) bewilligt und beaufsichtigt werden.
Bei der Frühförderung möchte die Kommission, dass ein Akzent auf die soziale Integration von Kindern gesetzt wird. Weiter soll der Regierungsrat bezüglich der Qualität von Betreuungseinrichtungen konkrete Vorgaben erlassen.
Eine Kommissionsminderheit möchte die Gemeinden zur Teilnahme am Betreuungsgutscheinsystem verpflichten. Dies mit dem Ziel, Eltern den Zugang zur vergünstigten familienergänzenden Kinderbetreuung wohnsitzunabhängig zu ermöglichen.
Ausserdem hat die Kommissionsminderheit den Antrag gestellt, soziale Leistungserbringer im Kanton Bern dem Gesamtarbeitsvertrag der Branche zu unterstellen. Diese Forderung erhoben am Donnerstag auch die Gewerkschaft VPOD und die SP des Kantons Bern in Mitteilungen. Letztere lehnt das SLG in vorliegender Form ab. Die Abgabe von Betreuungsgutscheinen dürfe für die Gemeinden nicht freiwillig sein.
Die GSoK hat sich auch mit der Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung befasst. Diese Teilrevision soll bewirken, dass künftig Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern bei der Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung gleich behandelt werden wie verheiratete Paare.
Die GSoK empfiehlt dem Grossen Rat einstimmig, die Vorlage anzunehmen.