Für Jenische und Sinti im Hinteren Schermen werden insgesamt 20 provisorische Durchgangsplätze zur Verfügung gestellt.
Stadt Bern
Stadt Bern mit dem Bundeshaus im Vordergrund. - keystone

Wie in den vergangenen sechs Jahren stellt die Stadt Bern auch im Sommer 2021 für Schweizer Jenische und Sinti im Hinteren Schermen insgesamt 20 provisorische Durchgangsplätze zur Verfügung.

Diese Regelung gilt bis und mit Sommer 2024. Von Mitte Mai bis Mitte Oktober 2021 wird der Durchgangsplatz an der Wölflistrasse geöffnet sein. Der Kanton, dem das Grundstück gehört, übernimmt wiederum die Einrichtungskosten für die Standplätze. Für deren Betrieb ist die Stadt Bern zuständig.

Die Nutzungsbedingungen werden in einem Gebrauchsleihvertrag zwischen der Stadt Bern und der Bernexpo AG als Mieterin des Grundstücks geregelt.

Die Platzordnung legt die An- und Abmeldung, die Nutzungsregeln sowie die Benützungsgebühren für den Durchgangsplatz fest. Im Zusammenhang mit Corona, sind auch auf dem Durchgangsplatz die Weisungen von Bund und Kanton einzuhalten.

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