Im Kanton Bern sind neu Demonstrationen mit maximal 100 statt wie bisher 15 Personen erlaubt. Bei den Kundgebungen gilt weiterhin die Maskentragpflicht.
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Klima-Demo auf dem Berner Bundesplatz. - Keystone

Der Regierungsrat hat nach den am Mittwoch vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen der Corona-Massnahmen die kantonale Covid-19 Verordnung entsprechend angepasst, wie er am Freitag mitteilte.

Die Kundgebungsfreiheit sei ein wichtiges Grundrecht, schreibt die Regierung. Aus diesem Grund habe sie die Verordnung im Bereich der Kundgebungen an die Regelung des Bundesrats für Veranstaltungen im Aussenbereich vor Publikum angepasst. Dort erlaubt der Bund 100 Personen - im Gegensatz zu normalen Menschenansammlungen, wo nur 15 Personen erlaubt sind.

Der Bund erlaubt Demonstrationen ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl. Er stellt es den Kantonen aber frei, strengere Regeln festzulegen. Die 15er-Regel galt im Kanton Bern seit Ende Februar. Damals hatte der Bundesrat entschieden, dass sich maximal 15 Personen draussen treffen dürfen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch weiter entschieden, dass die Terrassen von Restaurants wieder öffnen dürfen. Wer auf einer Terrasse Platz nehmen will, muss sich nun wieder registrieren und seine Daten angeben. Der Regierungsrat hat die entsprechende Regelung reaktiviert.

Eine Beschränkung der Gäste gibt es nicht. Diese Beschränkung der Gäste auf 50 Personen hat der Regierungsrat wegen der Lockerungen des Bundesrats bei Veranstaltungen aufgehoben. Zudem dürfen auch auf Märkten wieder Speisen und Getränke zum Konsumieren vor Ort angeboten werden.

Gastrobetriebe erhalten dabei weiter Härtefall-Unterstützung, auch wenn sie ihre Aussenbereich öffnen. Gemäss Bundesrats-Entscheid gelten Restaurants weiterhin als behördlich geschlossen. Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion habe die Härtefall-Unterstützung bis am 16. Mai 2021 verlängert, schreibt der Regierungsrat. Wer bereits eine Härtefall-Unterstützung beantragt hat, muss kein neues Gesuch einreichen. Diesen Unternehmen werden automatisch die Fixkosten für weitere 28 Schliessungstage ausbezahlt.

Neu können sich Impfwillige zudem bei Pharma-Assistentinnen und Pharma-Assistenten mit entsprechender Weiterbildung gegen das Coronavirus impfen lassen. Bislang war dies nur bei Apothekerinnen und Apotheker erlaubt. Die Änderung soll dazu beitragen, dass die Bevölkerung einen möglichst einfach und rasch zu einer Impfung kommt, sobald genügend Dose vorhanden sind, schreibt der Regierungsrat.

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