Corona: Gemeinderat Bern ruft zu brieflicher Stimmabgabe auf
Im Hinblick auf die Wahlen vom 29. November ruft die Stadtregierung die Stimmberechtigten auf, von der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch zu machen.

Unter dem Motto «Bleiben Sie gesund – brieflich wählen und abstimmen!» ruft der Gemeinderat die Stimmberechtigten dazu auf, von der Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe Gebrauch zu machen und wenn möglich nicht persönlich in die Stimmlokale zu gehen. Grund für den Appell sind die weiterhin geltenden Abstands- und Hygienevorschriften im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Diese erschweren das Auszählen der Stimmen sowie die Stimmabgabe in den Urnenlokalen. Letztere werden zwar am Wahlwochenende geöffnet sein, es ist allerdings mit Wartezeiten und weiteren Sicherheitsvorkehrungen zu rechnen.
Mit seinem Aufruf will der Gemeinderat vermeiden, dass sich vor oder in den Urnenlokalen zu grosse Menschenansammlungen bilden. Je mehr Stimmberechtigte brieflich abstimmen, desto geringer ist das Risiko, sich oder andere im Urnenlokal mit dem Coronavirus anzustecken.
Abstimmen per Post oder Abstimmungsbriefkasten
Alle wichtigen Informationen zur brieflichen Stimmabgabe sind den Wahlunterlagen beigelegt und auf der Webseite der Stadt Bern abrufbar. Das Stimmkuvert kann per B-Post bis spätestens am Dienstag, 24. November, bzw. per A-Post bis am Donnerstag, 26. November, frankiert der Post übergeben werden.
Portofrei ist die briefliche Stimmabgabe bei den drei speziell bezeichneten Briefkästen der Stadt Bern in der Untere Altstadt (Erlacherhof, Junkerngasse 47), der Obere Altstadt (Fundbüro Bern, Theatergässchen 2) und in Bümpliz (Bienzgut, Bernstrasse 77) möglich. Die städtischen Briefkästen werden am Samstagmittag vor dem Urnengang letztmals geleert.