In der Kontroverse um die zweite Moutier-Abstimmung will der bernische Grosse Rat nicht Öl ins Feuer giessen. Das hat er am Dienstag deutlich gemacht.
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Der Berner Grosse Rat. (Symbolbild) - keystone

Zwar stört er sich weiterhin an zwei umstrittenen Artikeln in der jurassischen Verfassung. Er will die Aufhebung der Artikel aber nicht zur formellen Bedingung für eine Wiederholung der Moutier-Abstimmung machen.

Mit 68 zu 58 Stimmen bei 7 Enthaltungen lehnte er eine entsprechende Motion der Deputation ab. Die Deputation vertritt im Grossen Rat die Bevölkerung des Berner Juras und der Romands im Kreis Biel-Seeland.

Die Artikel 138 und 139 der jurassischen Kantonsverfassung gehen noch immer von einer möglichen Vereinigung von Kanton Jura und Berner Jura aus. Für den Kanton Bern ist klar, dass dieses Thema seit dem Nein des Berner Juras von 2013 vom Tisch ist. Es gehe nur noch um die Kantonszugehörigkeit der Gemeinde Moutier.

Die Artikel seien «eine Provokation gegenüber dem Nachbarkanton Bern», sagte Etienne Klopfenstein (SVP), Sprecher der Deputation. So sahen es auch mehrere Fraktionssprecher. Die Regierung habe aber recht, wenn sie nicht darauf beharre, dass die Artikel unbedingt vor dem Urnengang aufgehoben werden müssten.

An den Dreiergesprächen mit Bund und Kanton Jura habe die Berner Regierung ja die Forderung nach Streichung der Artikel bekräftigt und dazu auch Garantien eingefordert. Das reiche. Womöglich wäre es sowieso nicht zulässig, die gesetzlich verankerten Voraussetzungen für das Recht der Gemeinde Moutier, über ihre Kantonszugehörigkeit zu bestimmen, nachträglich zu verschärfen.

Regierungsrat Pierre Alain Schnegg betonte erneut, die Streichung der umstrittenen Verfassungsartikel werde eine formelle Voraussetzung für die spätere Verabschiedung eines Konkordats zu einem allfälligen Kantonswechsel von Moutier sein.

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