Berner Stadtrat für strengere Regeln zu Nutzung von Altstadt-Lauben
Mit 41 zu 22 Stimmen verabschiedete der Stadtrat am Donnerstagabend die entsprechende Teilrevision der Bauordnung. Sie soll dafür sorgen, dass die untere Altstadt lebendig und attraktiv bleibt. Erlaubt werden demnach ausschliesslich «publikumsorientierte» Nutzungen der Laubengeschosse.
Nicht zulässig wären demnach reine Wohnnutzungen, öffentliche Verwaltungen sowie Büro- und Dienstleistungsnutzungen, die sich nicht an die breite Bevölkerung richten. SVP und FDP stellten sich grundsätzlich gegen die «eigentumsfeindliche» Revision. Diese geht auf eine 2017 überwiesene SP-Parlamentsmotion gegen «tote Schaufenster» in der unteren Altstadt zurück.
Nichts wissen wollte die Mehrheit des Stadtrates von einer verordneten Zwischennutzung leerstehender Schaufenster. Die Fraktion GB/JA wollte Eigentümer, die Schaufensterflächen für mehr als sechs Monate ungenutzt lassen, dazu verpflichten, diese als Ausstellungsort lokalen Kulturschaffenden zur Verfügung zu stellen.