Die Berner Regierung hat eine Motion abgelehnt, die das Sitzzuteilungsverfahren bei den Grossratswahlen ändern wollte.
Grossratssitzung Bern
Ratsmitglieder debattieren während einer Grossratssitzung im Berner Ratshaus. (Symbolbild) - Keystone

Der Berner Regierungsrat will kein neues Sitzzuteilungsverfahren bei den Grossratswahlen. Das zeigt die am Montag publizierte Antwort auf eine Motion des abtretenden EVP-Grossrats Ruedi Löffel.

Die EVP kämpft seit langem für die Einführung des sogenannten Doppelten Pukelsheim auch im Kanton Bern. Löffels jüngsten Vorstoss haben auch Grossratsmitglieder von GLP, BDP, EDU, Grünen und CVP unterzeichnet.

Die nach einem Mathematiker benannte Berechnungsmethode bilde den Wählerwillen genauer ab, machen sie geltend. Das Anliegen kam schon öfter zur Sprache - der Grosse Rat lehnte entsprechende Vorstösse 2008 und 2015 ab.

Jetzt unternehmen die Befürworter einen neuen Anlauf. Der Regierungsrat zeigt sich aber unbeirrt. Er hält am System Hagenbach-Bischoff fest und verweist darauf, dass seine Antwort auf die 2015 abgelehnte Motion noch immer gültig sei.

Das System Hagenbach-Bischoff werde von einer Mehrheit der Kantone und auf Bundesebene bei den Nationalratswahlen angewendet. Zwar bevorzuge es tendenziell grössere Parteien. Der Vorteil liege aber darin, dass sich die Sitzverteilung mathematisch einfach nachvollziehen lasse. Der Doppelte Pukelsheim hingegen sei mathematisch komplex und nicht frei von unerwünschten Nebenwirkungen.

Die Sitzzahl von kleineren Parteien kann je nach Berechnungsmethode stark variieren. Erreicht zum Beispiel eine Partei kantonsweit einen Stimmenanteil von 2 Prozent, erhält sie gemäss Doppeltem Pukelsheim 3 Mandate. Nach Hagenbach-Bischoff sind es 0 Sitze.

Denn der Doppelte Pukelsheim leitet den Sitzanspruch vom kantonsweiten Ergebnis ab. Bei der heutigen Berechnungsmethode werden die Mandate hingegen in den einzelnen Wahlkreisen verteilt. In kleinen Wahlkreisen ist die Hürde für ein Mandat entsprechend hoch; Kleinstparteien haben kaum eine Chance.

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