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Kanton: Berner Regierung für generelles Bettelverbot

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Der Berner Regierungsrat hat sich für die Wiedereinführung eines Bettelverbots im Kanton ausgesprochen.

Bettler
Bettler in Bern (Symbolbild). - keystone

Der Regierungsrat des Kantons Bern befürwortet die Wiedereinführung eines Bettelverbots im Kanton. Er empfahl dem Kantonsparlament eine entsprechende SVP-Motion zur Annahme.

Ein kantonal einheitliches Bettelverbot erhöht die Rechtssicherheit sowohl für die Bettelnden als auch für die übrige Bevölkerung, wie der Berner Regierungsrat in seiner am Montag veröffentlichten Antwort auf einen entsprechenden SVP-Vorstoss schreibt. Damit könne der Kanton wirksamer gegen Bettelnde vorgehen.

Zwar sieht der Regierungsrat nicht im ganzen Kanton gleich grossen Handlungsbedarf. Die Situation bleibe aber insgesamt wenig berechenbar und die aktuelle Rechtslage erfasse problematische Aspekte des Bettelns nicht genügend, schreibt der Regierungsrat.

Darf man im Kanton Bern betteln?

Zudem bestünden Unsicherheiten, weil die Regelungen bezüglich der Bettelnden in verschiedenen Regionen des Kantons unterschiedlich seien.

Der Kanton Bern hat ein kantonales Bettelverbot im Jahr 1991 aufgehoben. Einzelne Gemeinden wie die Stadt Biel, Bern und die Gemeinde Langnau im Emmental haben jedoch eigene Bettelverbote wieder eingeführt.

Zunehmend in organisierten Banden unterwegs

Weiter stelle der Regierungsrat fest, dass Bettelnde zunehmend organisierten Banden angehörten, die in mafiösen Strukturen unterwegs seien. Wichtig sei, den damit oftmals verbundenen Menschenhandel zu bekämpfen.

Bern
In Bern mischen sich Bettler-Clans unter die Leute, die angeblich Spenden sammeln – eine Betrugsmasche. (Symbolbild) - keystone

Dabei schwebt dem Berner Regierungsrat ein Bettelverbot nach dem Vorbild des Kanton Basel-Stadt vor. Das Verbot solle verhältnismässig sein sowie sachlich und räumlich differenziert werden.

Die von der SVP eingereichte Motion fordert den Regierungsrat dazu auf, ein kantonales Bettelverbot auszuarbeiten und dem Grossen Rat vorzulegen. Über die Annahme oder Ablehnung der Motion entscheidet das Parlament.

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