Berner Regierung schlägt Ausnahmen bei Medikamentenabgabe vor
Der Berner Regierungsrat hat eine Anpassung der Vorgaben für die direkte Medikamentenabgabe in Arztpraxen vorgeschlagen. Er möchte am bisherigen System festhalten und neu Ausnahmen für die sogenannte Selbstdispensation zulassen.

Weil die Ärzte- und Apothekerverbände an runden Tischen zuvor keinen Kompromiss fanden, verzichtet der Kanton auf eine generelle Ausweitung der Selbstdispensation auf weitere Ortschaften.
Stattdessen soll die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen wie etwa in Tourismusregionen flexibel Ausnahmen von der Regelung bewilligen können. Das schlägt der Regierungsrat in seinem am Donnerstag veröffentlichten Bericht vor.
Darüber hinaus sollen Ärztinnen und Ärzte bei der Erstversorgung künftig Arzneimittel im Rahmen einer abschliessenden Therapie von bis zu einem Monat mitgeben dürfen. Gleichzeitig plant die Regierung, die Übergangsfrist für Privatapotheken bei der Eröffnung einer neuen öffentlichen Apotheke von zehn auf fünf Jahre zu verkürzen.
Der Regierungsrat unterbreitet die entsprechenden Gesetzesänderungen nun dem Kantonsparlament.
Die aktuelle Regelung zur Medikamentenabgabe im Kanton Bern gilt seit 1984. Aktuell dürfen nur Ärztinnen und Ärzte in Ortschaften, in denen die Notfallversorgung mit Medikamenten nicht durch mindestens zwei öffentliche Apotheken abgedeckt ist, eine Privatapotheke betreiben. Hierzu benötigen sie eine Bewilligung.










