Schwangere Angestellte des Kantons Bern sollen vor der Geburt ihres Kindes keinen Urlaub von drei Wochen beziehen dürfen.
Kantonsparlament Bern
Das Berner Kantonsparlament. (Archivbild) - Keystone

Der Grosse Rat lehnte am Donnerstag, 8. Dezember 2022, mit 70 zu 64 Stimmen bei sechs Enthaltungen eine überparteiliche Motion ab – gegen den Willen der Kantonsregierung.

Die Vorstösserinnen von SP, Mitte, Grüne, EVP und AL wollten in der Personalverordnung des Kantons einen Mutterschaftsurlaub von drei Wochen verankern.

Die Realität zeige, dass 70 Prozent der angehenden Mütter zwei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin krankgeschrieben werde, betonte Sprecherin Tanja Bauer (SP).

Kein Sonderfall für das Kantonspersonal

Eine klare Regelung sorge für Planungssicherheit, zum Beispiel wenn es darum gehe, am Arbeitsplatz rechtzeitig eine Stellvertretungslösung zu finden.

Darüber hinaus führe diese Regelung kaum zu Mehrkosten. Denn der Staat als Arbeitgeber trägt auch im Krankheitsfall die Lohnkosten der ersten 180 Tage.

Die bürgerliche Mehrheit wollte trotzdem keinen «Sonderfall» für das Kantonspersonal, wie SVP-Sprecher Ueli Augstburger sagte.

Auch die FDP sah angesichts der Möglichkeit, dass die Mitarbeiterinnen ein Arztzeugnis präsentieren können, keinen Handlungsbedarf.

Alle europäische Länder ausser Zypern kennen den vorgeburtlichen Urlaub

Der Vorstoss trage zudem nicht zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei, erklärte Claudine Esseiva namens der Freisinnigen.

Den Frauen bringe es mehr, nach der Geburt mehr Urlaub zu erhalten. Die Grünliberalen ihrerseits waren in der Frage gespalten.

Die Kantonsregierung wäre bereit gewesen, das Anliegen in die Personalverordnung aufzunehmen.

Finanzdirektorin Astrid Bärtschi (Mitte) verwies darauf, dass alle europäischen Länder – mit Ausnahme Zyperns – den vorgeburtlichen Urlaub kennen. Auch in der Schweiz finde dazu ein Umdenken statt.

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