Es bleibt dabei: Der Kanton Bern kann künftig den Gemeinden eine Videoüberwachung von gefährlichen Orten aufzwingen. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen.

Mit 78 zu 75 Stimmen stellte er sich hinter die «Lex Reitschule», die Bestandteil des teilrevidierten Polizeigesetzes ist. Die Gegner der Neuerung aus dem linken Lager waren bereits in der ersten Lesung unterlegen. Sie argwöhnen, der Kanton wolle den Raum vor der Berner Reitschule überwachen, obwohl die Stadt das ablehne.

Man werde den Eindruck nicht los, dass der Video-Zwang bloss eingeführt werde, weil gewisse Kantonsvertreter keine Freude an der Politik gewisser Gemeinden hätten, sagte Edith Siegenthaler (SP/Bern). Die neue Regelung führe zu unnötigen Spannungen zwischen Gemeinden und Kanton, warnte sie.

Marianne Schild (GLP/Bern) befürchtet einen unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand. Zudem hält sie Rechtsstreitigkeiten für wahrscheinlich. Wolle der Kanton die Regelung in Bern tatsächlich anwenden, werde sich die Stadt wohl juristisch dagegen wehren.

Die Befürworter erhoffen sich von der Videoüberwachung mehr Sicherheit im öffentlichen Raum. Das sagten sie bereits in der ersten Lesung. Seither habe es keine neuen Erkenntnisse gegeben, betonten mehrere Redner. Andrea Gschwend-Pieren (SVP/Kaltacker) hielt gleich nochmals ihr Votum vom September.

Kameras würden nicht flächendeckend aufgestellt, sondern lediglich an gefährlichen Brennpunkten. Ziel sei die Aufklärung von Verbrechen und die Sicherheit der Bevölkerung.

So sah es auch Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP). Der Kanton erhalte ein griffiges Instrument im Kampf gegen Kriminalitäts-Hotspots, falls eine Gemeinde untätig bleiben sollte.

Die Regelung sei im übrigen sehr moderat und nehme auf die Gemeinden Rücksicht. Sie sei zusammen mit dem Verband Bernischer Gemeinden im Sinne eines Kompromisses ausgearbeitet worden.

Wenn der Kanton schon eine Videoüberwachung diktieren könne, solle er auch gleich die ganzen Kosten übernehmen, forderte Thomas Gerber (Grüne/Hinterkappelen). Das lehnte der Rat mit 78 zu 75 Stimmen ab.

Sonst könnte eine Gemeinde einfach warten, bis der Kanton die Videoüberwachung anordne, und komme dann kostenfrei davon, hiess es. Die Kosten einer erzwungenen Videoüberwachung werden somit hälftig geteilt.

Das teilrevidierte Polizeigesetz ist nun unter Dach. In der Schlussabstimmung wurde es mit 107 zu 38 Stimmen bei acht Enthaltungen verabschiedet.

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