Berner Ärztegesellschaft wehrt sich gegen Zulassungsverordnung
Mit Beginn des Jahres hat der Regierungsrat neue Beschränkungen eingeführt. Die Berner Ärztegesellschaft wehrt sich gegen die Zulassungsverordnung.

Die neuen Beschränkungen finden sich in einer Verordnung, die der Regierungsrat auf Anfang Jahr in Kraft gesetzt hat.
Die Verordnung legt Höchstzahlen pro medizinisches Fachgebiet und Region für Ärztinnen und Ärzte fest, die ihre Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen.
Die Ärztegesellschaft ist der Ansicht, dass «ein derart schwerer Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Ärzteschaft» nicht auf dem Verordnungsweg erfolgen könne.
Es brauche eine gesetzliche Grundlage. Die Organisation stützt sich auf ein entsprechendes Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Basel Landschaft vom 18. Januar 2023.
Zudem erhebt die Ärztegesellschaft Zweifel an der Datengrundlage, die der Kanton herangezogen hat, um die Höchstzahlen zu definieren.
Das führe zu einer willkürlichen Beurteilung des Versorgungsbedarfs betont sie. Und dies sogar in Fachgebieten, in denen aktuell bereits eine Unterversorgung bestehe.
Kritik an Datenbasis und möglicher Unterversorgung
Als Beispiel nennt sie den bereits bestehenden Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten (Fachgebiet Allgemeine Innere Medizin) in der Region Bern Mittelland.
Weiter betroffen sind auch die Chirurgie (Emmental-Oberaargau und Biel-Seeland), die Gastroenterologie (Bern-Mittelland), die Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates (Bern Mittelland, Emmental-Oberaargau, Oberland und Biel-Seeland) und die Pneumologie (Bern-Mittelland).
Sollte die Verordnung in der vorliegenden Form und ohne entsprechende und adäquate Datengrundlage umgesetzt werden, bestünde ein erhebliches Risiko für eine zunehmende Einschränkung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung.
Eine Verschärfung des bereits bestehenden Fachkräftemangels im ärztlichen Bereich wäre ebenfalls möglich.
Reaktionen auf Beschwerden
Die Ärztegesellschaft hat Beschwerde gegen einzelne Anordnungen der Kantonsregierung beim Verwaltungsgericht eingereicht. Sie geht zudem gegen die Verordnung an sich beim Bundesgericht vor.
Die Berner Kantonsregierung setzt mit dieser Verordnung nach eigenen Angaben bundesrechtliche Vorgaben um.
Damit soll vermieden werden, dass es in einzelnen Fachbereichen oder Regionen zu einer kostensteigernden Überversorgung mit medizinischen Leistungen kommt.
Die bernische Gesundheitsdirektion schrieb in einer Mitteilung von Ende November: sie habe die Höchstwerte «umsichtig festgelegt», um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden.