Bundesgericht

    Bern: Überbrückungshilfe rechtswidrig – Stadt geht ans Bundesgericht

    Stadt Bern
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    Bern,

    Das Verwaltungsgericht stuft die Überbrückungshilfe der Stadt Bern als rechtswidrig ein. Der Gemeinderat zieht das Urteil nun ans Bundesgericht weiter.

    Bern
    Gemeindeverwaltung (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat die Stadtberner Überbrückungshilfe für Ausländerinnen und Ausländer als rechtswidrig eingestuft. Der Gemeinderat hat entschieden, das Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen.

    Mit Bedauern hat der Gemeinderat das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen, mit welchem die Beschwerde der Stadt Bern zur Verteidigung der städtischen Überbrückungshilfe abgewiesen wurde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern kommt zum Schluss, dass es sich bei der Überbrückungshilfe der Stadt Bern für Ausländerinnen und Ausländer um Sozialhilfe handelt, die der ausländerrechtlichen Meldepflicht untersteht, und stuft die Überbrückungshilfe entsprechend als rechtswidrig ein.

    Bei der Entwicklung der städtischen Überbrückungshilfe wurde grosser Wert daraufgelegt, sie klar von der öffentlich-rechtlichen Sozialhilfe abzugrenzen. Die städtische Überbrückungshilfe bietet niederschwellige Unterstützung für armutsbetroffene Menschen, die keine Sozialhilfe beziehen. Die Überbrückungshilfe soll dabei keine dauerhafte Rechtsbeziehung zwischen den betroffenen Personen und dem Staat schaffen.

    Das erste Pilotjahr 2023 hat gezeigt, dass mit der Überbrückungshilfe eine gewichtige Lücke im System der sozialen Sicherheit geschlossen werden konnte. Dies bestätigte auch die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) in ihrer begleitenden wissenschaftlichen Evaluation.

    Der Gemeinderat steht nach wie vor hinter dem Konzept der städtischen Überbrückungshilfe und erachtet das Urteil des Verwaltungsgerichts aus sozialpolitischer Sicht als äusserst problematisch. Er hat deshalb beschlossen, das Urteil – insbesondere auch unter Berufung auf die Gemeindeautonomie – an das Bundesgericht weiterzuziehen.

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