Wie die Gemeinde Toffen informiert, endet die Frist für die Einreichung von Projekten zur Förderung des immateriellen Kulturerbes am 30. Juni 2024.
Die Gemeindeverwaltung in Toffen.
Die Gemeindeverwaltung in Toffen. - Nau.ch
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Der Begriff «Immaterielles Kulturerbe» bezeichnet laut Bundesamt für Kultur (BAK) eine Reihe von Traditionen und Praktiken, die von Generation zu Generation weitergegeben werden und uns ein Gefühl von Identität und Kontinuität vermitteln.

Beispiele hierfür sind Märchen und Legenden, Musik und Tanz, Bräuche und Feste oder traditionelle Fertigkeiten. Immaterielles Kulturerbe ist vielfältig und facettenreich und verändert sich im Gegensatz zum materiellen Kulturerbe ständig.

Die Förderung von Vorhaben zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat zum Ziel, die Trägerschaften von lebendigen Traditionen in der Umsetzung von geeigneten Bewahrungsmassnahmen zu unterstützen.

Die Frist endet am 30. Juni 2024

Es werden Vorhaben zur Sensibilisierung und Vernetzung, zum Wissensausbau und Kompetenzgewinn in Bezug auf das immaterielle Kulturerbe unterstützt.

Die Frist für die Einreichung von Projekten endet am 30. Juni 2024. Die Gesuche können ausschliesslich über die Förderplattform des Bundesamts für Kultur BAK eingereicht werden.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien sind auf der Website des Bundesamts für Kultur zu finden.

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