Wie die Gemeinde Wattenwil mitteilt, werden die Strassenanstösser aufgefordert, ihre Bäume und Sträucher auf die vorgeschriebenen Abstände zurückzuschneiden.
KITA, Kindergarten und Tagesschule Hagen an der Hagenstrasse 2a in Wattenwil.
KITA, Kindergarten und Tagesschule Hagen an der Hagenstrasse 2a in Wattenwil. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen einige Bestimmungen zu beachten.

Bäume, Sträucher und Pflanzungen, welche zu nahe an Strassen stehen, in den Strassen- und Trottoirraum hineinragen, die Signalisationen und Strassenbeleuchtungen abdecken oder mangelnde Übersicht bei Strassenverzweigungen verursachen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden.

Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.

Zusätzlich werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder verunmöglicht.

Die vorgeschriebenen Abstände müssen eingehalten werden

Zur Verhinderung von Verkehrs- und sonstigen Gefährdungen schreibt das kantonale Strassenrecht unter anderem vor, dass Bäume, Hecken, Sträucher und dergleichen bis zu einer Höhe von 1,20 Meter seitlich einen Abstand von mindestens 50 Zentimetern zum Fahrbahnrand haben müssen.

Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 Metern Höhe hineinragen; über Fuss-, Geh- und Radwegen muss in der Regel eine Höhe von 2,50 Metern freigehalten werden.

Diese Höhen müssen insbesondere auch bei Schneelast eingehalten werden. Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden.

Signalisationen und Verkehrsspiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben. Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und besonders in der Nacht mehr Sicherheit für alle.

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