Kirchdorf BE führt die Holzfeuerungskontrolle durch
Der Schadstoffausstoss der Holz- und Kohle-Zentralheizungen bis 70 kW sowie der gewerblich genutzten Backöfen wird in Kirchdorf BE alle vier Jahre geprüft.

Wie die Gemeinde Kirchdorf BE berichtet, wurde mit der Revision der Luftreinhalte-Verordnung vom 1. Juni 2018 die Holz- und Kohle-Zentralheizungen bis 70 kW, sowie die gewerblich genutzten Backöfen messpflichtig. Der Schadstoffausstoss dieser Anlagen wird alle vier Jahre geprüft – gewerblich genutzte Backöfen und Restholzfeuerungen alle zwei Jahre. Grund der Kontrolle sind die zu hohen Feinstaubbelastungen in der Atemluft, zu der diese Kleinfeuerungen wesentlich beitragen.
In diesem Jahr werden die Anlagen erstmals in Kirchdorf gemessen
Im Kanton Bern findet der Vollzug dieser neuen Messpflicht seit dem 1. November 2019 statt. In der Heizperiode 2021/2022 (ab September 2021) werden die betroffenen Anlagen in der Gemeinde Kirchdorf erstmals gemessen. Die betroffenen Anlagen-Eigentümer werden von der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion, Abteilung Immissionsschutz, im September 2021 persönlich und brieflich über die neue Messpflicht und den Start der Messungen informiert.