Kehrsatz genehmigt Nachkredit für Ortsplanungsrevision
Wie die Gemeinde Kehrsatz mitteilt, wurde der 150'000-Franken-Nachkredit für Weiterführung der Ortsplanungsrevision mit 26 Ja- und vier Nein-Stimmen genehmigt.

Bereits anlässlich der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2018 wurde beschlossen, die Ortsplanung aus dem Jahr 2011 einer Revision zu unterziehen.
Dazu wurde dem Start der Ortsplanungsrevision zugestimmt und ein Verpflichtungskredit von 250'000 Franken genehmigt.
Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Kehrsatz wurde im Jahr 2018 gestartet.
Mit der erfolgreichen Erarbeitung des Energierichtplans, des Räumlichen Entwicklungskonzepts REK, der intensiven Mitwirkungsphase zum REK und den Entwürfen zum Zonenplan und Gemeindebaureglement sowie der daraufhin durchgeführten kantonalen Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR konnten bis im September 2020 wichtige Schritte der Planung durchgeführt und abgeschlossen werden.
Abklärungen und Arbeiten wurden durchgeführt
Seit September 2020 sind gut drei Jahre vergangen. In diesem Zeitraum haben kantonale Gesetzgebungen und Praxen geändert.
Dazu wurden verschiedene Abklärungen und Arbeiten durchgeführt.
Jedoch konnten die weiteren Schritte zur Genehmigung der Ortsplanungsrevision noch nicht eingeleitet werden.
Weiterbearbeitung der Ortsplanungsrevision
Das weitere Planungsvorgehen sieht nun eine zügige Weiterbearbeitung der Ortsplanungsrevision vor.
Der im Jahr 2018 genehmigte Verpflichtungskredit von 250'000 Franken für die Ortsplanungsrevision ist aufgebraucht.
Für die Fertigstellung und den Abschluss der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Kehrsatz wird der jetzt genehmigte Nachkredit von 150'000 Franken benötigt.