Beibehaltung des Einbahnverkehrs beim Stützli in Seftigen
Wie die Gemeinde Seftigen informiert, gilt die Beibehaltung des Einbahnverkehrs beim Stützli laut Zustimmungsverfügung vom 23. September 2022.

Der Gemeinderat von Sechten hat entschieden, die provisorische Einbahnstrasse Stützli als dauerhafte Transportmöglichkeit beizubehalten.
Die Einfahrt in die Stützlistrasse von der Kreuzung Kappelenstrasse und Bächelistrasse bis zur Dorfstrasse ist verboten. Ebenfalls ist der Verkehr in die Nord-Süd-Richtung verboten.
Die Verkehrsmassnahme wurde vom Tiefbauamt des Kantons Bern mit Zustimmungsverfügung vom 23. September 2022 genehmigt.
Beschwerden nimmt das Regierungsstatthalteramt entgegen
Gegen die vom Gemeinderat angeordnete Verkehrsmassnahme kann innert 30 Tagen seit der erstmaligen Publikation beim Regierungsstatthalteramt schriftlich Beschwerde geführt werden.
Eine allfällige Beschwerde ist zu begründen, unter Nennung von Tatsachen und allfälligen Beweismitteln.








