Diese Woche sorgte eine Urteilsbegründung in einem Basler Vergewaltigungsfall für Aufschrei und Kritik. Nun sah sich das Gericht zur Stellungnahme gezwungen.
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Ein Gerichtssaal. (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • In einem Berufungsverfahren senkte das Gericht die Strafe für eine Vergewaltigung.
  • Die mündliche Urteilsbegründung sorgte in den Medien für Kritik.
  • Nun verschickte das Gericht eine Stellungnahme und verteidigt sich.

Das vom Basler Appellationsgericht gefällte Urteil im Berufungsverfahren zur Vergewaltigung an der Elsässerstrasse in Basel wirft hohe Wellen. In der Öffentlichkeit seien offenbar zahlreiche Missverständnisse entstanden, teilte das Appellationsgericht am Donnerstag mit.

So sei das Urteil von einem Dreiergericht und nicht von der dem Spruchkörper vorsitzenden Appellationsgerichtspräsidentin allein gefällt worden. Auch habe das Gericht den Schuldspruch der Vorinstanz wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung zum Nachteil des Opfers letzten Freitag bestätigt.

Strafe wurde reduziert

Die Strafe für 33-jährigen Portugiesen, der im Februar 2020 zusammen mit einem Jugendlichen eine Frau vor ihrer Wohnung im Basler Quartier St. Johann vergewaltigt hatte, ist vom Gericht hingegen reduziert worden.

So wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt, davon 18 Monate unbedingt. Der Täter wird daher kommende Woche aus dem Strafvollzug entlassen, da er sich bereits seit 18 Monaten in Untersuchungs- und Sicherheitshaft befindet.

Zudem erhielt er nur noch einen Landesverweis von sechs Jahren, und das Gericht reduzierte die Genugtuung für das Opfer um 3000 Franken. Das Strafgericht hatte für den Portugiesen eine unbedingte Freiheitsstrafe von 51 Monaten und einen Landesverweis von acht Jahren ausgesprochen.

Mündliche Urteilsbegründung sorgte für Kritik

Gemäss Mitteilung des Appellationsgerichts sind bei Freiheitsstrafen über 24 bis zu 36 Monaten «zwingend der teilbedingte Vollzug zu gewähren». Dies, wenn der Täter noch nicht vorbestraft und eine schlechte Rückfallprognose vorhanden sei. Die vom Gericht ausgesprochene unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten entspreche somit dem gesetzlich möglichen Maximum, heisst es weiter in der Mitteilung.

Mündlich begründet hatte die Appellationsgerichtspräsidentin die Reduktion der Strafe gemäss mehreren Medienberichten mit dem Verhalten des Opfers während und nach der Tat. Die Tat habe nicht lange gedauert und das Opfer sei nicht schwer verletzt worden. Zur mündlichen Urteilsbegründung nimmt das Gericht in der Mitteilung keine Stellung.

Dass die Gerichtspräsidentin das Opfer für die Tat mitverantwortlich gemacht haben soll, sorgt in den sozialen Medien für Kritik. Die Staatsanwaltschaft und das Opfer wollen das schriftliche Urteil abwarten und dann entscheiden, ob sie den Fall vors Bundesgericht weiterziehen möchten.

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