Das Appellationsgericht Basel-Stadt verkürzt die Haftstrafe eines Vergewaltigers. Grund dafür ist unter anderem das Verhalten des Opfers.
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Das Appellationsgericht in Basel-Stadt. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Appellationsgericht Basel-Stadt mildert das Urteil eines Vergewaltigers.
  • Seine Haftstrafe wird von über vier auf drei Jahre verkürzt.
  • Grund dafür ist unter anderem das Verhalten des Opfers.

Im Winter 2020 vergewaltigten zwei Männer eine Frau. Das Strafmass der Täter wurde nun vom Appellationsgericht Basel-Stadt angepasst. Der eine Täter muss weniger lange in Haft als ursprünglich gedacht.

Die Beweise waren eindeutig. Zwei Männer begleiteten eine 33-jährige Frau nach Hause und vergewaltigten sie im Hauseingang. Kurz nach der Tat flohen die beiden Täter nach Portugal. Jedoch stellte sich einer der Beiden danach.

Das Basler Strafgericht verurteilte einen der beiden Täter zu vier Jahren und drei Monaten Haft. Der zweite Mann war zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig und muss sich dem Jugendstrafgericht stellen.

Appellationsgericht Basel-Stadt
Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt. - keystone

Nach dem Urteil legte er Berufung ein. Nun wurde der Fall vom Appellationsgericht Basel-Stadt neu aufgerollt. In zweiter Instanz wird er immer noch schuldig gesprochen, sein Strafmass wird jedoch nach unten korrigiert. Die Freiheitsstrafe beträgt neu nur noch drei Jahre.

Grund dafür sind laut der «bzbasel» die kurze Dauer des Übergriffs und hätten zu keinen Verletzungen geführt. Weiter führt das Gericht die Signale an, die die Frau gesendet hat. Bereits im Club hätte sie Geschlechtsverkehr mit einem weiteren Mann gehabt.

Auch sei unklar, ob die Frau heute noch unter den Übergriffen leide, sie sei nämlich nicht in Therapie.

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