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Gericht spricht Basler BVB-Mitarbeiter frei

Yannick Stay
Yannick Stay

Basel,

Das Basler Strafgericht spricht einen ehemaligen BVB-Mitarbeiter frei, der zu Hause Firmeneigentum gehortet haben soll.

gericht bvb mitarbeiter
Das Logo der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein ehemaliger BVB-Mitarbeiter hortete jahrelang Firmeneigentum zu Hause.
  • Deshalb wurde ihm Diebstahl vorgeworfen, nun wurde der Mann freigesprochen.
  • Er habe sich so besser für Bereitschaftsdienste vorbereitet gefühlt.

Ein Ex-BVB-Mitarbeiter wurde vom Strafgericht Basel vom Vorwurf des gewerbsmässigen Diebstahls freigesprochen. Der Mann war bei den Basler Verkehrsbetrieben als Abteilungsleiter Streckenbetrieb beschäftigt. Von dem Fall berichtete die «BZ Basel».

Jahrelang habe er firmeneigenes Material bei sich zu Hause gelagert. Darunter unter anderem Stromaggregate, Kreissäge, Hochdruckreiniger, Rasenmäher, Laubbläser und auch ein Partyzelt. Insgesamt bunkerte der 53-Jährige 41 Objekte im Gesamtwert von 113'000 Franken.

Mitarbeiter «brannte» für die BVB

Die Verteidigung argumentierte damit, dass der Familienvater für die BVB regelrecht «brannte». Er habe dies nur getan, um bei einem Piketteinsatz schneller einsatzbereit zu sein. Der Vorgesetzte des Mannes bestätigte die Leidenschaft für das Unternehmen.

In seinem Plädoyer sagte der Verteidiger laut «BZ Basel»: «Trotz einer Frau und sieben Kindern hat er sich auch in seiner Freizeit für die BVB eingesetzt. Sein Verhalten war eigenartig und unkonventionell.»

Strafgericht Basel
Das Basler Strafgericht muss die laufenden «Basel nazifrei»-Prozesse neu verhandeln. (Symbolbild) - Keystone

Das Gericht stimmte dieser Ansichtsweise zu und sprach den Mann frei. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei zwar rechtens, eine Strafbarkeit liege aber nicht vor. Eine Bereicherungsabsicht könne dem Mann nicht nachgewiesen werden.

«Wie Ihr Anwalt sagte: Sie haben quasi eine Einsatzzentrale dezentral in Ihrem Haus eingerichtet. Das klingt schräg, ist aber wohl die Wahrheit,» folgerte Richter Dominik Kiener in der Urteilsbegründung.

Trotz Freispruch muss der 53-Jährige nun mehrere tausend Franken Verfahrenskosten tragen. Er sei an der Verfahrensaufnahme dann doch selber schuld.

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