Der Grosse Rat Basel-Stadt hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, einer Aktualisierung des Informations- und Datenschutzgesetzes (IDG) zugestimmt.
Datenschutz
Das Datenschutzgesetz wurde revidiert. (Symbolbild) - Keystone

Das IDG muss der Entwicklung des europäischen Rechts angepasst werden. Das Kantonsparlament segnete das mit 91 zu einer Gegenstimme ab.

Der Regierungsrat hatte dem Kantonsparlament verschiedene Anpassungen im IDG, das seit 2012 in Kraft ist, beantragt.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen der EU-Richtlinie zum Datenschutz erfüllt werden.

Diese sind zwingend für das Schengen- und Dublin-Abkommen mit der Schweiz.

Regierungsrat mit einer Ergänzung nicht einverstanden

Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) beantragte gegenüber dem regierungsrätlichen Vorschlag einige Änderungen.

Nicht einverstanden war der Regierungsrat mit einer Ergänzung.

Diese verlangt, dass Departemente der kantonalen Verwaltung, die Gerichte und die Einwohner- und Bürgergemeinden amtsinterne Datenschutzberaterinnen oder einen Datenschutzberater einzusetzen haben.

Das vorhandene Know-how soll genutzt werden

Regierungspräsident Beat Jans (SP) sprach bei dieser Änderung von einem Eingriff in die Kompetenzen des Regierungsrates.

Zudem sei das mit einer Ressourcenerhöhung verbunden.

JSSK-Präsidentin Danielle Kaufmann (SP) hielt dagegen fest, es gehe nicht darum, neue Stellen zu schaffen, sondern das schon vorhandene Know-how von internen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu nutzen.

Das Kantonsparlament folgte dem Vorschlag der JSSK und lehnte den Antrag des Regierungsrats zur Streichung dieser Änderung mit 75 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

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